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Weiterbildungsordnung Ärztekammer Nordrhein

und/oder

- 12 Monate Röntgendiagnostik Mamma bei einem Weiterbil-dungsbefugten für Radiologie gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1 oder bei einem Weiterbildungsbefugten für Röntgendiagnostik - fachgebunden - gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2, davon können bis zu

- 12 Monate während einer Facharztweiterbildung bei einem Weiterbildungsbefugten für Röntgendiagnostik - fachgebunden - gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 abgeleistet wer-den und/oder

- 12 Monate Röntgendiagnostik des Gefäßsystems bei einem Weiterbildungsbefugten für Radiologie gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1 oder bei einem Weiterbildungsbefugten für Röntgen-diagnostik - fachgebunden - gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2, davon können bis zu

- 12 Monate während einer Facharztweiterbildung bei einem Weiterbildungsbefugten für Röntgendiagnostik - fachgebunden - gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 abgeleistet wer-den

Weiterbildungsinhalt:

Erwerb von Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten in Röntgendiagnostik Skelett:

- der Durchführung und Befundung der gebietsbezogenen Projektionsradiographie des Skeletts

- den Grundlagen des Strahlenschutzes beim Patienten und Personal einschließlich der Personalüberwachung sowie des baulichen und apparativen Strahlenschutzes - der Gerätekunde Röntgendiagnostik Thorax:

- der Durchführung und Befundung der gebietsbezogenen Projektionsradiographie des Thorax

- den Grundlagen des Strahlenschutzes beim Patienten und Personal einschließlich der Personalüberwachung sowie des baulichen und apparativen Strahlenschutzes - der Gerätekunde

Röntgendiagnostik Verdauungstrakt und Gallenwege: - der Durchführung und Befundung der gebietsbezogenen Projektionsradiographie des Verdauungstraktes und der Gallenwege

- den Grundlagen des Strahlenschutzes beim Patienten und Personal einschließlich der Personalüberwachung sowie des baulichen und apparativen Strahlenschutzes - der Gerätekunde

Röntgendiagnostik Harntrakt:

- der Durchführung und Befundung der gebietsbezogenen Projektionsradiographie des Harntraktes

- den Grundlagen des Strahlenschutzes beim Patienten und Personal einschließlich der Personalüberwachung sowie des baulichen und apparativen Strahlenschutzes - der Gerätekunde

Röntgendiagnostik der Mamma:

- der Durchführung und Befundung der gebietsbezogenen Projektionsradiographie der Mamma

- den Grundlagen des Strahlenschutzes beim Patienten und Personal einschließlich der Personalüberwachung sowie des baulichen und apparativen Strahlenschutzes - der Gerätekunde

Röntgendiagnostik des Gefäßsystems:

- der Durchführung und Befundung der gebietsbezogenen Projektionsradiographie des Gefäßsystems

- den Grundlagen des Strahlenschutzes beim Patienten und Personal einschließlich der Personalüberwachung sowie

des baulichen und apparativen Strahlenschutzes - der Gerätekunde

39. Schlafmedizin

Defnition:

Die Zusatz-Weiterbildung Schlafmedizin umfasst in Ergän-zung zu einer Facharztkompetenz die Erkennung, Klassifka-tion und konservative Behandlung von Störungen der Schlaf-Wach-Regulation und schlafezogenen Störungen.

Weiterbildungsziel:

Ziel der Zusatz-Weiterbildung ist die Erlangung der fachlichen Kompetenz in Schlafmedizin nach Ableistung der vorgeschrie-benen Weiterbildungszeit und Weiterbildungsinhalte.

Voraussetzung zum Erwerb der Bezeichnung:

Facharztanerkennung für Allgemeinmedizin, Hals-Nasen-Oh-renheilkunde, Innere Medizin, Innere Medizin und Pneumolo-gie, Kinder- und Jugendmedizin, Neurologie oder Psychiatrie und Psychotherapie

Weiterbildungszeit:

18 Monate bei einem Weiterbildungsbefugten für Schlafme-dizin gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 im Schlafabor, davon können - 6 Monate während der Facharztweiterbildung Allgemein-medizin, Hals-Nasen-Ohrenheilkunde, Innere Medizin, Innere Medizin und Pneumologie, Kinder- und Jugendme-dizin, Neurologie oder Psychiatrie und Psychotherapie bei einem Weiterbildungsbefugten für Schlafmedizin gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 abgeleistet werden

Weiterbildungsinhalt:

Erwerb von Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten in - schlafezogenen Atmungsstörungen, Insomnien und Hyper­somnien zentralnervösen Ursprungs, zirkadianen Schlafrhythmusstörungen, Parasomnien, schlafezogene Bewegungsstörungen sowie Schlafstörungen bei körperli-chen und psychischen Erkrankungen, Schlafstörungen, die assoziiert mit andernorts klassifzierbaren organischen Er-krankungen aufreten, und bei Einnahme und Missbrauch psychotroper Substanzen und Medikamente

- den Grundlagen biologischer Schlaf-Wach-Rhythmen ein-schließlich deren Steuerung

- der Erfassung tageszeitlicher Schwankungen physiologi-scher und psychologischer Funktionen

- der Atmungs- und Thermoregulation einschließlich der hor-monellen Regulation des Schlafes

- den Grundkenntnissen über Träume und andere mentale Aktivitäten im Schlaf

- ambulanten Screeninguntersuchungen bei schlafezogenen Atmungsstörungen

- der Durchführung und Befundung von Polysomnographien einschließlich kardiorespiratorischer Polysomnographien und Videometrie

- der Messung von Vigilanzstörungen, Tagesmüdigkeit und Tagesschläfrigkeit mittels psychologischer, computerge-stützter und polysomnographischer Test- und Untersu-chungsverfahren einschließlich MSLT (Multiple sleep laten-cy test)

- der schlafmedizinisch relevanten Arzneimitteltherapie

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