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Weiterbildungsordnung Ärztekammer Nordrhein   75

meiner und spezieller Notfallbehandlung und anschließend unter Anleitung eines verantwortlichen Notarztes - 50 Einsätze im Notarztwagen oder Rettungshubschrauber

Weiterbildungsinhalt:

Erwerb von Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten in - den rechtlichen und organisatorischen Grundlagen des Ret-tungsdienstes

- der Erkennung und Behandlung akuter Störungen der Vital-funktionen einschließlich der dazu erforderlichen instru-mentellen und apparativen Techniken wie - endotracheale Intubation

- manuelle und maschinelle Beatmung - kardio-pulmonale Wiederbelebung

- Punktions- und Katheterisierungstechniken einschließlich Anlage zentralvenöser Zugänge und Thoraxdrainage - der Notfallmedikation einschließlich Analgesierungs- und Sedierungsverfahren

- der sachgerechten Lagerung von Notfallpatienten - der Herstellung der Transportfähigkeit

- den Besonderheiten beim Massenanfall Verletzter und Er-krankter einschließlich Sichtung

29. Orthopädische Rheumatologie

Defnition:

Die Zusatz-Weiterbildung Orthopädische Rheumatologie um-fasst in Ergänzung zu einer Facharztkompetenz die Erkennung und operative Behandlung rheumatischer Erkrankungen.

Weiterbildungsziel:

Ziel der Zusatz-Weiterbildung ist die Erlangung der fachlichen Kompetenz in Orthopädische Rheumatologie nach Ableistung der vorgeschriebenen Weiterbildungszeit und Weiterbil-dungsinhalte.

Voraussetzung zum Erwerb der Bezeichnung:

Facharztanerkennung für Orthopädie und Unfallchirurgie oder Orthopädie oder Chirurgie mit Schwerpunkt Unfallchirurgie

Weiterbildungszeit:

36 Monate bei einem Weiterbildungsbefugten für Orthopädi-sche Rheumatologie gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2, davon können bis zu

- 12 Monate während der Facharztweiterbildung bei einem Weiterbildungsbefugten für Orthopädische Rheumatologie gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 abgeleistet werden

- 6 Monate in Innere Medizin und Rheumatologie oder in Kinder-Rheumatologie angerechnet werden

Weiterbildungsinhalt:

Erwerb von Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten in - der Vorbeugung, Erkennung und operativen Behandlung von Gelenk-, Wirbelsäulen- und Weichteilmanifestationen bei rheumatischen Erkrankungen und deren Epidemiologie - der Indikationsstellung und Durchführung rheumaorthopä-discher Operationen an den Weichteilen, der Wirbelsäule und den Gelenken

- physikalischen Therapiemaßnahmen, Krankengymnastik und Ergotherapie, Lagerung, Orthesen, Schienen- und Ap-paratetechnik sowie Gelenkinjektionen

Defnierte Untersuchungs- und Behandlungsverfahren: - rheumaorthopädische Operationen an den Weichteilen, der Wirbelsäule und den Gelenken

- Sonographien des Bewegungsapparates einschließlich Ar-throsonographien

- lokale und intraartikuläre Punktionen und Injektionsverfah-ren

30. Palliativmedizin

Defnition:

Die Zusatz-Weiterbildung Palliativmedizin umfasst in Ergän-zung zu einer Facharztkompetenz die Behandlung und Beglei-tung von Patienten mit einer inkurablen, weit fortgeschrit-tenen und fortschreitenden Erkrankung mit dem Ziel, unter Einbeziehung des sozialen Umfelds die bestmögliche Lebens-qualität zu erreichen und sicher zu stellen.

Weiterbildungsziel:

Ziel der Zusatz-Weiterbildung ist die Erlangung der fachlichen Kompetenz in Palliativmedizin nach Ableistung der vorge-schriebenen Weiterbildungszeit und Weiterbildungsinhalte sowie des Weiterbildungskurses.

Voraussetzung zum Erwerb der Bezeichnung: Facharztanerkennung

Weiterbildungszeit:

- 12 Monate bei einem Weiterbildungsbefugten für Palliativ-medizin gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2

oder anteilig ersetzbar durch 120 Stunden Fallseminare einschließlich Supervision nach Ableistung der Kursweiter-bildung

- 40 Stunden Kurs-Weiterbildung gemäß § 4 Abs. 8 in Pallia-tivmedizin

Weiterbildungsinhalt:

Erwerb von Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten in - der Gesprächsführung mit Schwerstkranken, Sterbenden und deren Angehörigen sowie deren Beratung und Unter-stützung

- der Indikationsstellung für kurative, kausale und palliative Maßnahmen

- der Erkennung von Schmerzursachen und der Behandlung akuter und chronischer Schmerzzustände

- der Symptomkontrolle, z. B. bei Atemnot, Übelkeit, Erbre-chen, Obstipation, Obstruktion, ulcerierenden Wunden, Angst, Verwirrtheit, deliranten Symptomen, Depression, Schlafosigkeit

- der Behandlung und Begleitung schwerkranker und ster-bender Patienten

- psychogenen Symptomen, somatopsychischen Reaktionen und psychosozialen Zusammenhängen

- der Arbeit im multiprofessionellen Team einschließlich der Koordination der interdisziplinären Zusammenarbeit ein-schließlich seelsorgerischer Aspekte

- der palliativmedizinisch relevanten Arzneimitteltherapie - der Integration existenzieller und spiritueller Bedürfnisse von Patienten und ihren Angehörigen

- der Auseinandersetzung mit Sterben, Tod und Trauer sowie deren kulturellen Aspekten

- dem Umgang mit Fragestellungen zu Therapieeinschrän-kungen, Vorausverfügungen, Sterbebegleitung

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