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Weiterbildungsordnung Ärztekammer Nordrhein   71

Erkennung, konservative und operative Behandlung von Erkrankungen, Verletzungen höherer Schwierigkeitsgra-de, Verletzungsfolgen sowie angeborenen und erworbenen Formveränderungen und Fehlbildungen der Stütz- und Bewe-gungsorgane im Säuglings-, Kindes- und Jugendalter.

Weiterbildungsziel:

Ziel der Zusatz-Weiterbildung ist die Erlangung der fachlichen Kompetenz in Kinder-Orthopädie nach Ableistung der vorge-schriebenen Weiterbildungszeit und Weiterbildungsinhalte.

Voraussetzung zum Erwerb der Bezeichnung:

Facharztanerkennung für Orthopädie und Unfallchirurgie oder Orthopädie oder Chirurgie mit Schwerpunkt Unfallchirurgie oder Kinderchirurgie

Weiterbildungszeit:

18 Monate bei einem Weiterbildungsbefugten für Kinder-Or-thopädie gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2, davon können bis zu - 6 Monate während der Facharztweiterbildung bei einem Weiterbildungsbefugten für Kinder-Orthopädie gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 abgeleistet werden

Weiterbildungsinhalt:

Erwerb von Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten in - der Durchführung konservativer und operativer Behandlun-gen von Erkrankungen, Verletzungen, Verletzungsfolgen, angeborenen und erworbenen Formveränderungen sowie Fehlbildungen an der Wirbelsäule und den Extremitäten - der diferentialdiagnostischen Bewertung bei komplexen syndromalen Fehlbildungen sowie der Indikationsstellung zu verschiedenen Untersuchungs- und Behandlungsverfah-ren

- den orthopädischen Rehabilitations- und Behandlungsver-fahren im Kindesalter bei neuroorthopädischen Erkrankun-gen

- Planung, Durchführung und Überwachung bei der Anpas-sung von orthopädischen Hilfsmitteln, Orthesen, Prothesen im Wachstumsalter

20. Kinder-Pneumologie

Defnition:

Die Zusatz-Weiterbildung Kinder-Pneumologie umfasst in Er-gänzung zur Facharztkompetenz die Vorbeugung, Erkennung, konservative Behandlung und Rehabilitation von angebore-nen und erworbenen Erkrankungen der oberen und unteren Atemwege, der Lunge, des Mediastinums und der Pleura bei Kindern und Jugendlichen von Beginn bis zum Abschluss ihrer somatischen Entwicklung sowie der hiermit verbundenen all-ergischen Erkrankungen.

Weiterbildungsziel:

Ziel der Zusatz-Weiterbildung ist die Erlangung der fachlichen Kompetenz in Kinder-Pneumologie nach Ableistung der vorge-schriebenen Weiterbildungszeit und Weiterbildungsinhalte.

Voraussetzung zum Erwerb der Bezeichnung: Facharztanerkennung für Kinder- und Jugendmedizin

Weiterbildungszeit:

36 Monate bei einem Weiterbildungsbefugten für Kinder-

Pneumologie gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2, davon können bis zu - 12 Monate während der Facharztweiterbildung bei einem Weiterbildungsbefugten für Kinder-Pneumologie gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 abgeleistet werden

- 18 Monate im ambulanten Bereich abgeleistet werden

Weiterbildungsinhalt:

Erwerb von Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten in - der Erkennung und Behandlung von angeborenen und er-worbenen Erkrankungen der oberen Atemwege, Lunge, Bronchien, Pleura und Mediastinum höheren Schwierig-keitsgrades wie Asthma bronchiale Grad III und IV, Tuber-kulose, angeborene Lungenfehlbildung, cystische Fibrose, interstitielle Lungenerkrankung, bronchopulmonale Dys-plasie, schlafezogene Atemregulationsstörung - pulmonal bedingten Erkrankungen des kleinen Kreislaufs - der pulmonologischen Allergologie

- Asthmaschulungen im Kindes- und Jugendalter

- der Sauerstofangzeittherapie und Beatmungstherapie ein-schließlich der Heimbeatmung

- speziellen physiotherapeutischen Maßnahmen einschließ-lich autogener Drainage und Inhalationsbehandlung - sonographischen Untersuchungen der Lunge und Pleura - Funktionsuntersuchungen der Atmungsorgane wie Ganz-körperplethysmographie einschließlich Mitwirkung bei Babybodyplethysmographie, CO-Difusion, Compliance-Messung, Bestimmung der funktionellen Residualkapazität (FRC) mit einer Gasmischmethode

- der Mitwirkung bei Bronchoskopien mit starrem Instrumen-tarium bei interventionellen Verfahren

- der Fiberbronchoskopie einschließlich broncho-alveolärer Lavage

- Pilocarpin-Iontophorese

21. Kinder-Rheumatologie

Defnition:

Die Zusatz-Weiterbildung Kinder-Rheumatologie umfasst in Ergänzung zur Facharztkompetenz die Vorbeugung, Er-kennung, konservative Behandlung und Rehabilitation von Erkrankungen des rheumatischen Formenkreises einschließ-lich der entzündlich-rheumatischen Systemerkrankungen bei Kindern und Jugendlichen von Beginn bis zum Abschluss ihrer somatischen Entwicklung.

Weiterbildungsziel:

Ziel der Zusatz-Weiterbildung ist die Erlangung der fachlichen Kompetenz in Kinder-Rheumatologie nach Ableistung der vor-geschriebenen Weiterbildungszeit und Weiterbildungsinhalte.

Voraussetzung zum Erwerb der Bezeichnung: Facharztanerkennung für Kinder- und Jugendmedizin

Weiterbildungszeit:

18 Monate bei einem Weiterbildungsbefugten für Kinder-Rheumatologie gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2

Weiterbildungsinhalt:

Erwerb von Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten in - der Erkennung, konservativen Behandlung und Rehabilita-tion der rheumatischen Erkrankungen wie juveniler idio-

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