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Weiterbildungsordnung Ärztekammer Nordrhein   65

Weiterbildungsinhalt:

Erwerb von Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten in - der Vorbeugung, Erkennung und konservativen Behandlung des Diabetes mellitus alle Typen, Formen und Schweregra-de einschließlich assoziierter metabolischer Störungen und Erkrankungen

- der Behandlung der sekundären Diabetesformen und des Diabetes mellitus in der Gravidität

- strukturierten Schulungskursen für Typ 1- und Typ 2-Diabe-tiker mit und ohne Komplikationen, für schwangere Diabe-tikerinnen sowie Schulungen zur Hypoglykämiewahrneh-mung

- der Berufswahl- und Familienberatung bei Diabetikern - der Früherkennung, Behandlung und Vorbeugung von Dia-beteskomplikationen einschließlich des diabetischen Fuß-syndroms

- der Ernährungsberatung und Diätetik bei Diabetes mellitus - der Insulinbehandlung einschließlich der Insulinpumpen-behandlung

8. Flugmedizin

Defnition:

Die Zusatz-Weiterbildung Flugmedizin umfasst in Ergänzung zu einer Facharztkompetenz die Luf- und Raumfahrtmedizin einschließlich der physikalischen und medizinischen Beson-derheiten des Aufenthaltes in Luf und Weltraum sowie des Wohlergehens des fiegenden Personals und der Passagiere.

Weiterbildungsziel:

Ziel der Zusatz-Weiterbildung ist die Erlangung der fachlichen Kompetenz in Flugmedizin nach Ableistung der vorgeschrie-benen Weiterbildungszeit und Weiterbildungsinhalte sowie des Weiterbildungskurses.

Voraussetzung zum Erwerb der Bezeichnung:

Facharztanerkennung im Gebiet Innere Medizin oder für All-gemeinmedizin oder für Arbeitsmedizin

Weiterbildungszeit:

- 6 Monate Weiterbildung bei einem Weiterbildungsbefugten für Flugmedizin gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2

- 180 Stunden Kurs-Weiterbildung gemäß § 4 Abs. 8 in Flug-medizin

Abweichend davon wird anstelle der 6-monatigen Weiterbil-dung in Flugmedizin ein über einen Zeitraum von einem Jahr regelmäßig absolviertes, alle zwei Wochen stattfndendes kollegiales Gespräch mit einem Weiterbildungsbefugten für Flugmedizin gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 anerkannt.

Weiterbildungsinhalt:

Erwerb von Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten in - der klinischen Flugphysiologie

- der Beurteilung der Leistungsfähigkeit und Fliegerverwen-dungsfähigkeit - der Flugpsychologie

- den Flugreisetauglichkeitsbestimmungen

- Prinzipien des Primär- und Sekundärtransportes von Kran-ken und Behinderten in Flugzeugen und Hubschrauber - der medizinischen Ausrüstung an Bord von Verkehrsfug-zeugen

- fugmedizinischer Beratung von Fernreisenden über Mala-riaprophylaxe, Impfungen und Einreisebestimmungen, Hy-gienemaßnahmen und Medikamentenanpassung bei Zeitzo-nenverschiebung

- Erfahrung (bei einem Besatzungsumlauf) in großen Ver-kehrsfugzeugen mit Zeitzonenverschiebung (mindestens 6 Zeitzonen)

- FREMEC- und MEDA-Formularen der IATA für kranke und behinderte Passagiere

9. Geriatrie

Defnition:

Die Zusatz-Weiterbildung Geriatrie umfasst in Ergänzung zu einer Facharztkompetenz die Vorbeugung, Erkennung, kon-servative und interventionelle Behandlung und Rehabilitati-on körperlicher und seelischer Erkrankungen im biologisch fortgeschrittenen Lebensalter mit dem Ziel der Erhaltung und Wiederherstellung größtmöglicher Selbstständigkeit.

Weiterbildungsziel:

Ziel der Zusatz-Weiterbildung ist die Erlangung der fachlichen Kompetenz in Geriatrie nach Ableistung der vorgeschriebe-nen Weiterbildungszeit und Weiterbildungsinhalte.

Voraussetzung zum Erwerb der Bezeichnung: Facharztanerkennung

Weiterbildungszeit:

18 Monate bei einem Weiterbildungsbefugten für Geriatrie gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2

Weiterbildungsinhalt:

Erwerb von Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten in - der Symptomatologie und funktionellen Bedeutung von Altersveränderungen sowie Erkrankungen und Behinderun-gen des höheren Lebensalters

- geriatrisch diagnostischen Verfahren zur Erfassung organ-bezogener und übergreifender motorischer, emotioneller und kognitiver Funktionseinschränkungen

- Vorbeugung und Erkennung sowie Stadieneinteilung, In-dikationsstellung und prognostische Einschätzung konser-vativer und invasiver Therapiemaßnahmen geriatrischer Syndrome, einschließlich Indikationsstellung sowie ggf. Durchführung interventioneller Therapieformen wie - Gebrechlichkeit

- lokomotorische Probleme und Stürze - verzögerte Remobilität/Immobilität

- metabolische Instabilität einschließlich des Delirs - Inkontinenz - Dekubitus

- kognitiv-neuropsychologische Störungen einschließlich Depression und Demenz

- der Durchführung des geriatrischen Assessments ein-schließlich Testungen der Hirnleistungsfähigkeit und Unter-suchungen des Verhaltens und der emotionellen Befndlich-keit mit Hilfe von Schätzskalen

- der geriatrischen Therapie von körperlichen und seelischen Erkrankungen einschließlich der Erstellung interdisziplinä-rer Therapiepläne und der Verlaufskontrolle

- den speziellen pharmakodynamischen Besonderheiten und der Dosierung von Arzneimitteln, Medikamenteninteraktio-

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