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Weiterbildungsordnung Ärztekammer Nordrhein

- der Prävention arbeitsbedingter Gesundheitsstörungen und Berufskrankheiten sowie der auslösenden Noxen - der Gesundheitsberatung einschließlich Impfungen - der betrieblichen Gesundheitsförderung einschließlich der individuellen und gruppenbezogenen Schulung

- der Beratung und Planung in Fragen des technischen, or-ganisatorischen und personenbezogenen Arbeits- und Ge-sundheitsschutzes

- der Unfallverhütung und Arbeitssicherheit

- der Organisation und Sicherstellung der Ersten Hilfe und notfallmedizinischen Versorgung am Arbeitsplatz - der Mitwirkung bei medizinischer, beruficher und sozialer Rehabilitation

- der betrieblichen Wiedereingliederung und dem Einsatz chronisch Kranker und schutzbedürfiger Personen am Ar-beitsplatz

- der Bewertung von Leistungsfähigkeit, Arbeits- und Be-schäfigungsfähigkeit, Belastbarkeit und Einsatzfähigkeit - der Arbeitshygiene einschließlich der arbeitsmedizinischen Toxikologie

- der Arbeits- und Organisationspsychologie einschließlich psychosozialer Aspekte

- arbeitsmedizinischen Vorsorge-, Tauglichkeits- und Eig-nungsuntersuchungen (einschließlich verkehrsmedizini-scher Fragestellungen)

- der Indikationsstellung, sachgerechten Probengewinnung und -behandlung für Laboruntersuchungen einschließlich des Biomonitorings und der betriebsmedizinischen Bewer-tung der Ergebnisse

- der ärztlichen Begutachtung bei arbeitsbedingten Erkran-kungen, der Beurteilung von Arbeits-, Berufs- und Erwerbs-fähigkeit einschließlich Fragen eines Arbeitsplatzwechsels - der Entwicklung betrieblicher Präventionskonzepte

Defnierte Untersuchungs- und Behandlungsverfahren: - arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen nach Rechts-vorschrifen

- Arbeitsplatzbeurteilungen/Gefährdungsanalysen - Beratungen zur ergonomischen Arbeitsgestaltung - Ergometrie

- Lungenfunktionsprüfungen

- Beurteilung des Hör- und Sehvermögens mittels einfacher apparativer Techniken

- Arbeitsumgebungsfaktoren, z. B. Lärm, Klimagrößen, Be-leuchtung, Gefahrstofe

6. Dermatohistologie

Die Inhalte der Zusatz-Weiterbildung Dermatohistologie sind integraler Bestandteil der Weiterbildung zum Facharzt für Pa-thologie.

Defnition:

Die Zusatz-Weiterbildung Dermatohistologie umfasst in Ergänzung zur Facharztkompetenz die Durchführung von histologischen Untersuchungen an der normalen und patho-logischen Haut, Unterhaut, deren Anhangsgebilde und der hautnahen Schleimhäute.

Weiterbildungsziel:

Ziel der Zusatz-Weiterbildung ist die Erlangung der fachlichen

Kompetenz in Dermatohistologie nach Ableistung der vorge-schriebenen Weiterbildungszeit und Weiterbildungsinhalte.

Voraussetzung zum Erwerb der Bezeichnung:

Facharztanerkennung für Haut- und Geschlechtskrankheiten

Weiterbildungszeit:

24 Monate bei einemWeiterbildungsbefugten für Dermatohis-tologie gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 oder Pathologie gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1, davon können

- 6 Monate während der Weiterbildung in Haut- und Ge-schlechtskrankheiten bei einem Weiterbildungsbefugten für Dermatohistologie gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 abgeleistet werden

Weiterbildungsinhalt:

Erwerb von Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten in - den Methoden der technischen Bearbeitung, der Färbung sowie der dazu erforderlichen Apparatekunde

- der morphologischen Diagnostik einschließlich der Spezial-färbungen der Histochemie, Immunhistologie und optischer Sonderverfahren

- der photographischen Dokumentation

- der interdisziplinären Zusammenarbeit auch durch regel-mäßige Teilnahme an klinischen dermatohistologischen Demonstrationen

- der Befundung von histologischen Präparaten von Krank-heitsfällen aus dem Gebiet Haut- und Geschlechtskrankhei-ten einschließlich Schnellschnittuntersuchungen

7. Diabetologie

Die Inhalte der Zusatz-Weiterbildung Diabetologie sind integ-raler Bestandteil der Facharzt- Weiterbildung in Innere Medi-zin und Endokrinologie und Diabetologie.

Defnition:

Die Zusatz-Weiterbildung Diabetologie umfasst in Ergänzung zu einer Facharztkompetenz die Erkennung, Behandlung und Rehabilitation aller Formen der diabetischen Stofwechselstö-rung einschließlich ihrer Komplikationen.

Weiterbildungsziel:

Ziel der Zusatz-Weiterbildung ist die Erlangung der fachlichen Kompetenz in Diabetologie nach Ableistung der vorgeschrie-benen Weiterbildungszeit und Weiterbildungsinhalte.

Voraussetzung zum Erwerb der Bezeichnung:

Facharztanerkennung im Gebiet Innere Medizin oder für All-gemeinmedizin oder für Kinder- und Jugendmedizin

Weiterbildungszeit:

18 Monate bei einem Weiterbildungsbefugten für Diabetolo-gie gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 oder Innere Medizin und Endo-krinologie und Diabetologie gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1, davon können

- 6 Monate während der Weiterbildung im Gebiet Innere Me-dizin oder in Allgemeinmedizin oder in Kinder- und Jugend-medizin bei einem Weiterbildungsbefugten für Diabetolo-gie gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 abgeleistet werden

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