This is a SEO version of e-paper-wbo2012. Click here to view full version
« Previous Page Table of Contents Next Page »Weiterbildungsordnung Ärztekammer Nordrhein 63
zellulären und pharmakologischen in-vitro-Testverfahren - der Ernährungsberatung einschließlich Eliminationsdiäten - der spezifschen Immuntherapie (Hyposensibilisierung) einschließlich der Erstellung des Behandlungsplans - der Notfallbehandlung des anaphylaktischen Schocks - psychosozialer Problematik einschließlich berufsbedingter Aspekte
- der Diagnostik psychogener Symptome und somatopsychi-scher Reaktionen
- der Indikationsstellung und Beurteilung von zellulären in-vitro-Testverfahren, z. B. Antigenabhängige Lymphozyten-stimulation, Durchfußzytometrie, Histamin- und Leuko trien-Freisetzung
Defnierte Untersuchungs- und Behandlungsverfahren: - Erhebung und Dokumentation der speziellen allergologi-schen Anamnese
- Kutan- und Epikutanteste bei Soforttyp- und Spättyp-Reak-tionen
- Bestimmung hautsensibilisierender Antikörper vom Sofort-typ (Ig E)
- gebietsbezogene Provokationsteste, z. B. nasal, bronchial, oral, parenteral
- Stichprovokationstestung zur Therapiekontrolle
- Auswertung von Pollen-, Schimmelpilz- oder Hausstaubpro-ben
- Durchführung der spezifschen Immuntherapie bis zur Er-haltungsdosis
- besondere Methoden der spezifschen Immuntherapie ein-schließlich der Therapie mit Insektengifen
4. Andrologie
Defnition:
Die Zusatz-Weiterbildung Andrologie umfasst in Ergänzung zu einer Facharztkompetenz die Vorbeugung, Erkennung, konser-vative Behandlung und Rehabilitation von männlichen Ferti-litätsstörungen einschließlich partnerschaflicher Störungen und männlicher Kontrazeption, der erektilen Dysfunktion einschließlich Libido-, Ejakulations- und Kohabitationsstö-rungen, des primären und sekundären Hypogonadismus, der Pubertas tarda sowie der Seneszenz des Mannes.
Weiterbildungsziel:
Ziel der Zusatz-Weiterbildung ist die Erlangung der fachlichen Kompetenz in Andrologie nach Ableistung der vorgeschriebe-nen Weiterbildungszeit und Weiterbildungsinhalte.
Voraussetzung zum Erwerb der Bezeichnung:
Facharztanerkennung für Haut- und Geschlechtskrankheiten, Innere Medizin und Endokrinologie und Diabetologie oder Urologie
Weiterbildungszeit:
18 Monate bei einem Weiterbildungsbefugten für Andrologie gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2, davon können
- 6 Monate während der Weiterbildung in Haut- und Ge-schlechtskrankheiten, Innere Medizin und Endokrinologie und Diabetologie oder Urologie bei einem Weiterbildungs-befugten für Andrologie gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 abgeleistet werden
Weiterbildungsinhalt:
Erwerb von Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten in - der andrologischen Beratung auch onkologischer Patienten einschließlich Kryokonservierung von Spermatozoen und Hodengewebe
- Störungen der Erektion und Ejakulation
- der interdisziplinären Indikationsstellung zu den Verfahren der assistierten Reproduktion
- den entzündlichen Erkrankungen des männlichen Genitale - den Grundlagen hereditärer Krankheitsbilder einschließlich der Indikationsstellung für eine humangenetische Beratung - der Gynäkomastie
- den psychogenen Symptomen, somatopsychischen Reaktio-nen und der psychologischen Führung andrologischer Pati-enten
- der Ejakulatuntersuchungen einschließlich Spermaaufe-reitungsmethoden
- den sonographischen Untersuchungen des männlichen Ge-nitale
- Nachweis von andrologischen Behandlungsfällen
- der Hodenbiopsie mit Einordnung der Histologie in das Krankheitsbild
5. Betriebsmedizin
Die Inhalte der Zusatz-Weiterbildung Betriebsmedizin sind integraler Bestandteil der Weiterbildung zum Facharzt für Ar-beitsmedizin.
Defnition:
Die Zusatz-Weiterbildung Betriebsmedizin umfasst in Er-gänzung zu einer Facharztkompetenz die Wechselbeziehung zwischen Arbeit und Beruf einerseits sowie Gesundheit und Krankheiten andererseits, die Förderung der Gesundheit und Leistungsfähigkeit des arbeitenden Menschen, die Vorbeu-gung, Erkennung und Begutachtung arbeits- und umweltbe-dingter Erkrankungen und Berufskrankheiten.
Weiterbildungsziel:
Ziel der Zusatz-Weiterbildung ist die Erlangung der fachlichen Kompetenz in Betriebsmedizin nach Ableistung der vorge-schriebenen Weiterbildungszeit und Weiterbildungsinhalte sowie des Weiterbildungskurses.
Voraussetzung zum Erwerb der Bezeichnung:
Facharztanerkennung in einem Gebiet der unmittelbaren Pa-tientenversorgung
Weiterbildungszeit:
36 Monate bei einem Weiterbildungsbefugten an einer Wei-terbildungsstätte gemäß § 5 Abs. 1, davon
- 12 Monate Innere Medizin oder in Allgemeinmedizin - 6 Monate in einem Gebiet der unmittelbaren Patientenver-sorgung
- 18 Monate Betriebsmedizin / Arbeitsmedizin
- 360 Stunden Kurs-Weiterbildung gemäß § 4 Abs. 8, die während der 18 Monate in betriebsmedizinischer/arbeits-medizinischer Weiterbildung erfolgen sollen
Weiterbildungsinhalt:
Erwerb von Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten in
This is a SEO version of e-paper-wbo2012. Click here to view full version
« Previous Page Table of Contents Next Page »