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Weiterbildungsordnung Ärztekammer Nordrhein   63

zellulären und pharmakologischen in-vitro-Testverfahren - der Ernährungsberatung einschließlich Eliminationsdiäten - der spezifschen Immuntherapie (Hyposensibilisierung) einschließlich der Erstellung des Behandlungsplans - der Notfallbehandlung des anaphylaktischen Schocks - psychosozialer Problematik einschließlich berufsbedingter Aspekte

- der Diagnostik psychogener Symptome und somatopsychi-scher Reaktionen

- der Indikationsstellung und Beurteilung von zellulären in-vitro-Testverfahren, z. B. Antigenabhängige Lymphozyten-stimulation, Durchfußzytometrie, Histamin- und Leuko­ trien-Freisetzung

Defnierte Untersuchungs- und Behandlungsverfahren: - Erhebung und Dokumentation der speziellen allergologi-schen Anamnese

- Kutan- und Epikutanteste bei Soforttyp- und Spättyp-Reak-tionen

- Bestimmung hautsensibilisierender Antikörper vom Sofort-typ (Ig E)

- gebietsbezogene Provokationsteste, z. B. nasal, bronchial, oral, parenteral

- Stichprovokationstestung zur Therapiekontrolle

- Auswertung von Pollen-, Schimmelpilz- oder Hausstaubpro-ben

- Durchführung der spezifschen Immuntherapie bis zur Er-haltungsdosis

- besondere Methoden der spezifschen Immuntherapie ein-schließlich der Therapie mit Insektengifen

4. Andrologie

Defnition:

Die Zusatz-Weiterbildung Andrologie umfasst in Ergänzung zu einer Facharztkompetenz die Vorbeugung, Erkennung, konser-vative Behandlung und Rehabilitation von männlichen Ferti-litätsstörungen einschließlich partnerschaflicher Störungen und männlicher Kontrazeption, der erektilen Dysfunktion einschließlich Libido-, Ejakulations- und Kohabitationsstö-rungen, des primären und sekundären Hypogonadismus, der Pubertas tarda sowie der Seneszenz des Mannes.

Weiterbildungsziel:

Ziel der Zusatz-Weiterbildung ist die Erlangung der fachlichen Kompetenz in Andrologie nach Ableistung der vorgeschriebe-nen Weiterbildungszeit und Weiterbildungsinhalte.

Voraussetzung zum Erwerb der Bezeichnung:

Facharztanerkennung für Haut- und Geschlechtskrankheiten, Innere Medizin und Endokrinologie und Diabetologie oder Urologie

Weiterbildungszeit:

18 Monate bei einem Weiterbildungsbefugten für Andrologie gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2, davon können

- 6 Monate während der Weiterbildung in Haut- und Ge-schlechtskrankheiten, Innere Medizin und Endokrinologie und Diabetologie oder Urologie bei einem Weiterbildungs-befugten für Andrologie gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 abgeleistet werden

Weiterbildungsinhalt:

Erwerb von Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten in - der andrologischen Beratung auch onkologischer Patienten einschließlich Kryokonservierung von Spermatozoen und Hodengewebe

- Störungen der Erektion und Ejakulation

- der interdisziplinären Indikationsstellung zu den Verfahren der assistierten Reproduktion

- den entzündlichen Erkrankungen des männlichen Genitale - den Grundlagen hereditärer Krankheitsbilder einschließlich der Indikationsstellung für eine humangenetische Beratung - der Gynäkomastie

- den psychogenen Symptomen, somatopsychischen Reaktio-nen und der psychologischen Führung andrologischer Pati-enten

- der Ejakulatuntersuchungen einschließlich Spermaaufe-reitungsmethoden

- den sonographischen Untersuchungen des männlichen Ge-nitale

- Nachweis von andrologischen Behandlungsfällen

- der Hodenbiopsie mit Einordnung der Histologie in das Krankheitsbild

5. Betriebsmedizin

Die Inhalte der Zusatz-Weiterbildung Betriebsmedizin sind integraler Bestandteil der Weiterbildung zum Facharzt für Ar-beitsmedizin.

Defnition:

Die Zusatz-Weiterbildung Betriebsmedizin umfasst in Er-gänzung zu einer Facharztkompetenz die Wechselbeziehung zwischen Arbeit und Beruf einerseits sowie Gesundheit und Krankheiten andererseits, die Förderung der Gesundheit und Leistungsfähigkeit des arbeitenden Menschen, die Vorbeu-gung, Erkennung und Begutachtung arbeits- und umweltbe-dingter Erkrankungen und Berufskrankheiten.

Weiterbildungsziel:

Ziel der Zusatz-Weiterbildung ist die Erlangung der fachlichen Kompetenz in Betriebsmedizin nach Ableistung der vorge-schriebenen Weiterbildungszeit und Weiterbildungsinhalte sowie des Weiterbildungskurses.

Voraussetzung zum Erwerb der Bezeichnung:

Facharztanerkennung in einem Gebiet der unmittelbaren Pa-tientenversorgung

Weiterbildungszeit:

36 Monate bei einem Weiterbildungsbefugten an einer Wei-terbildungsstätte gemäß § 5 Abs. 1, davon

- 12 Monate Innere Medizin oder in Allgemeinmedizin - 6 Monate in einem Gebiet der unmittelbaren Patientenver-sorgung

- 18 Monate Betriebsmedizin / Arbeitsmedizin

- 360 Stunden Kurs-Weiterbildung gemäß § 4 Abs. 8, die während der 18 Monate in betriebsmedizinischer/arbeits-medizinischer Weiterbildung erfolgen sollen

Weiterbildungsinhalt:

Erwerb von Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten in

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