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Weiterbildungsordnung Ärztekammer Nordrhein

maligner und benigner Erkrankungen einschließlich der me-dikamentösen und physikalischen Verfahren zur Radiosensi-bilisierung und Verstärkung der Strahlenwirkung am Tumor unter Berücksichtigung von Schutzmaßnahmen der gesunden Gewebe.

Facharzt/Fachärztin fr Strahlentherapie (Strahlentherapeut/Strahlentherapeutin)

Weiterbildungsziel:

Ziel der Weiterbildung im Gebiet Strahlentherapie ist die Er-langung der Facharztkompetenz nach Ableistung der vorge-schriebenen Weiterbildungszeit und Weiterbildungsinhalte.

Weiterbildungszeit:

60 Monate bei einem Weiterbildungsbefugten an einer Wei-terbildungsstätte gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1, davon

- 12 Monate in der stationären Patientenversorgung, davon können

- 6 Monate in einem anderen Gebiet der unmittelbaren Pa-tientenversorgung angerechnet werden

- können bis zu 12 Monate in Radiologie oder Nuklearmedizin angerechnet werden

Weiterbildungsinhalt:

Erwerb von Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten in - den Grundlagen der Strahlenphysik und Strahlenbiologie von Tumoren und gesunden Geweben bei diagnostischer und therapeutischer Anwendung ionisierender Strahlen - den Grundlagen der für die Bestrahlungsplanung erforderli-chen bildgebenden Verfahren zur Therapieplanung - der Strahlentherapie einschließlich der Indikationsstellung und Bestrahlungsplanung

- der medikamentösen und physikalischen Begleitbehand-lung zur Verstärkung der Strahlenwirkung im Tumor und zur Protektion gesunder Gewebe

- den Grundlagen der intracavitären und interstitiellen Bra-chytherapie

- der Behandlung von Tumoren im Rahmen von Kombinati-onsbehandlungen und interdisziplinärer Therapiekonzepte einschließlich der Facharztkompetenz bezogenen Zusatz-Weiterbildung Medikamentöse Tumortherapie als integra-ler Bestandteil der Weiterbildung

- der Betreuung palliativmedizinisch zu versorgender Patien-ten

- der Nachsorge und Rehabilitation von Tumorpatienten - den Grundlagen der Ernährungsmedizin einschließlich diä-tetischer Beratung

- psychogenen Symptomen, somatopsychischen Reaktionen und psychosozialen Zusammenhängen - der gebietsbezogenen Arzneimitteltherapie

- den Grundlagen des Strahlenschutzes beim Patienten und Personal einschließlich der Personalüberwachung - den Grundlagen des Strahlenschutzes beim Umgang mit of-fenen und geschlossenen radioaktiven Strahlern einschließ-lich des baulichen und apparativen Strahlenschutzes - der Gerätekunde

Defnierte Untersuchungs- und Behandlungsverfahren: - Anwendung bildgebender Verfahren zur Therapieplanung, z. B. Röntgensimulator, Computertomographie, Ultraschall-untersuchungen

- Erstellung strahlentherapeutischer Behandlungspläne auch

unter Einbeziehung von Kombinationstherapien und inter-disziplinärer Behandlungskonzepte

- externe Strahlentherapie (Teilchenbeschleuniger, radioakti-ve Quellen, Röntgentherapie) einschließlich mit Linearbe-schleunigern

- Brachytherapie einschließlich bei Tumoren des weiblichen Genitale

- Bestrahlungsplanungen mit einem Simulator einschließlich Einbezug von Rechnerplänen und Computertomographie - zytostatische, immunmodulatorische, antihormonelle so-wie supportive Therapiezyklen bei soliden Tumorerkran-kungen der Facharztkompetenz einschließlich der Beherr-schung aufretender Komplikationen

- Chemotherapiezyklen einschließlich nachfolgender Über-wachung

- Infusions-, Transfusions- und Blutersatztherapie, enterale und parenterale Ernährung

32. Gebiet Transfsionsmedizin

Defnition:

Das Gebiet Transfusionsmedizin umfasst als klinisches Fach die Auswahl und medizinische Betreuung von Blutspendern, die Herstellung, Prüfung und Weiterentwicklung allogener und autologer zellulärer und plasmatischer Blut- und Stamm-zellpräparate und Aufgabenbereiche in der Vorbereitung, Durchführung und Bewertung hämotherapeutischer Maßnah-men am Patienten.

Facharzt/Fachärztin fr Transfsionsmedizin (Transfusionsmediziner/Transfusionsmedizinerin)

Weiterbildungsziel:

Ziel der Weiterbildung ist die Erlangung der Facharztkompe-tenz Transfusionsmedizin nach Ableistung der vorgeschriebe-nen Weiterbildungszeiten und Weiterbildungsinhalte.

Weiterbildungszeit:

60 Monate bei einem Weiterbildungsbefugten an einer Wei-terbildungsstätte gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1, davon

- 24 Monate in der stationären Patientenversorgung im Ge-biet Chirurgie und/oder Innere Medizin und/oder in Allge-meinmedizin, Anästhesiologie, Frauenheilkunde und Ge-burtshilfe, Kinder- und Jugendmedizin, Neurochirurgie und/ oder Urologie, davon können

- 6 Monate im ambulanten Bereich angerechnet werden - können bis zu 12 Monate in Laboratoriumsmedizin ange-rechnet werden, davon können

- 6 Monate in Mikrobiologie, Virologie und Infektionsepi-demiologie angerechnet werden

Weiterbildungsinhalt:

Erwerb von Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten in - den für die Produktsicherheit erforderlichen laboranalyti-schen Methoden und deren Interpretation - der Diagnostik von Antigenen auf Blutzellen

- dem Nachweis von Antikörpern einschließlich Verträglich-keitsuntersuchungen vor Transfusionen und Transplantati-onen

- der Vorbeugung, Erkennung, Präparateauswahl und Be-

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