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Weiterbildungsordnung Ärztekammer Nordrhein   53

Weiterbildungszeit:

60 Monate bei einem Weiterbildungsbefugten an einer Wei-terbildungsstätte gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1, davon

- 24 Monate in der stationären psychiatrischen und psycho-therapeutischen Patientenversorgung - 12 Monate in Neurologie

- können bis zu 12 Monate in der Schwerpunktweiterbildung des Gebietes angerechnet werden

- können bis zu 12 Monate Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie und/oder Psychosomatische Medizin und Psychotherapie oder 6 Monate im Gebiet Innere Medizin oder in Allgemeinmedizin, Neurochirurgie oder Neuropa-thologie angerechnet werden

- können bis zu 24 Monate im ambulanten Bereich abgeleis-tet/angerechnet werden

Weiterbildungsinhalt:

Erwerb von Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten in - der psychiatrischen Anamnese und Befunderhebung - der allgemeinen und speziellen Psychopathologie - psychodiagnostischen Testverfahren und neuropsychologi-scher Diagnostik

- den Entstehungsbedingungen, Verlaufsformen, der Erken-nung und der Behandlung psychischer Erkrankungen und Störungen

- der Krankheitsverhütung, Früherkennung, Prävention, Rückfallverhütung unter Einbeziehung von Familienbera-tung, Krisenintervention, Sucht- und Suizidprophylaxe - der Erkennung und Behandlung von Verhaltensaufälligkei-ten im Kindes- und Jugendalter

- der Krankheitsverhütung, Erkennung und Behandlung von Suchterkrankungen einschließlich Intoxikationen, Entgif-tungen und Entzug, Motivationsbehandlung sowie Entwöh-nungsbehandlung einschließlich der Zusammenarbeit mit dem Suchthilfesystem

- der Facharztkompetenz bezogenen Zusatz-Weiterbildung Suchtmedizinische Grundversorgung als integraler Be-standteil der Weiterbildung einschließlich der Substituti-onstherapie bei Opiatabhängigkeit

- der Erkennung und Behandlung psychischer Erkrankungen bei lern- und geistigbehinderten Menschen - den Grundlagen der Sozialpsychiatrie

- den Grundlagen der psychosozialen Therapien sowie Indi-kation zu ergotherapeutischen, sport- und bewegungsthera-peutischen, musik- und kunsttherapeutischen Maßnahmen - der Behandlung von chronisch psychisch kranken Men-schen, insbesondere in Zusammenarbeit mit komplementä-ren Einrichtungen und der Gemeindepsychiatrie

- der praktischen Anwendung von wissenschaflich anerkann-ten Psychotherapieverfahren und Methoden, insbesondere der kognitiven Verhaltenstherapie oder der tiefenpsycholo-gisch fundierten Psychotherapie

- der Erkennung und Behandlung gerontopsychiatrischer Er-krankungen unter Berücksichtigung interdisziplinärer As-pekte

- den neurobiologischen Grundlagen psychischer Störungen, den Grundlagen der neuropsychiatrischen Diferentialdiag-nose und klinisch-neurologischer Diagnostik einschließlich Elektrophysiologie

- der Konsiliar- und Liaisonpsychiatrie und -psychotherapie - der Erkennung und Behandlung psychischer Erkrankun-gen aufgrund Störungen der Schlaf-Wach-Regulation, der Schmerzwahrnehmung und der Sexualentwicklung und -funktionen einschließlich Störungen der sexuellen Identität

- der gebietsbezogenen Arzneimitteltherapie einschließ-lich Drugmonitoring, der Erkennung und Verhütung un-erwünschter Therapieefekte sowie der Probleme der Mehrfachverordnungen und der Risiken des Arzneimittel-missbrauchs

- der Krisenintervention, supportiven Verfahren und Bera-tung

- den Grundlagen der forensischen Psychiatrie

- der Anwendung von Rechtsvorschrifen bei der Unterbrin-gung, Betreuung und Behandlung psychisch Kranker

Weiterbildung im speziellen Neurologie-Teil - Krankheitslehre neurologischer Krankheitsbilder - Methodik und Technik der neurologischen Anamnese - Methodik und Technik der neurologischen Untersuchung - Indikationsstellung, Durchführung und Beurteilung neuro-physiologischer und neuropsychologischer Untersuchungs- und Behandlungsmethoden

- Indikationsstellung, Durchführung und Bewertung der Elek-troenzephalographie sowie evozierter Potentiale - Grundlagen der Somato- und Pharmakotherapie neurologi-scher Erkrankungen

Defnierte Untersuchungs- und Behandlungsverfahren: (Diese werden kontinuierlich an einer anerkannten Weiterbil-dungseinrichtung oder im Weiterbildungsverbund erworben.)

Psychiatrie

- 60 supervidierte und dokumentierte Erstuntersuchungen - 60 Doppelstunden Fallseminar in allgemeiner und speziel-ler Psychopathologie mit Vorstellung von 10 Patienten - 10 Stunden Seminar über standardisierte Befunderhebung unter Anwendung von Fremd- und Selbstbeurteilungsskalen und Teilnahme an einem Fremdrater-Seminar

- Durchführung, Befundung und Dokumentation von 40 abge-schlossenen Therapien unter kontinuierlicher Supervision einschließlich des störungsspezifsichen psychotherapeu-tischen Anteils der Behandlung aus den Bereichen primär psychischer Erkrankungen, organisch bedingter psychi-scher Störungen und Suchterkrankungen

- 40 Stunden Fallseminar über die pharmakologischen und anderen somatischen Therapieverfahren einschließlich praktischer Anwendungen

- 10-stündige Teilnahme an einer Angehörigengruppe unter Supervision

- 40 Stunden praxisorientiertes Seminar über Sozialpsych-iatrie einschließlich somatischer, pharmakologischer und psychotherapeutischer Verfahren

- Gutachten aus den Bereichen Betreuungs-, Sozial-, Zivil- und Strafrecht

Psychotherapie

- 100 Stunden Seminare, Kurse, Praktika und Fallseminare über theoretische Grundlagen der Psychotherapie insbe-sondere allgemeine und spezielle Neurosenlehre, Entwick-lungs- und Persönlichkeitspsychologie, Lernpsychologie und Tiefenpsychologie, Dynamik von Gruppe und Familie, Gesprächstherapie, Psychosomatik, entwicklungsgeschicht-liche, lerngeschichtliche und psychodynamische Aspekte, Persönlichkeitsstörungen, Psychosen, Suchterkrankungen und Alterserkrankungen

- 16 Doppelstunden autogenes Training oder progressive Muskelentspannung oder Hypnose

- 10 Stunden Seminar und 6 Behandlungen unter Supervisi-

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