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Weiterbildungsordnung Ärztekammer Nordrhein

on in Kriseninterventionen, supportive Verfahren und Bera-tung

- 10 Stunden Seminar in psychiatrisch-psychotherapeuti-scher Konsil- und Liaisonarbeit unter Supervision - 240 Therapie-Stunden mit Supervision nach jeder vierten Stunde entweder in Verhaltenstherapie oder tiefenpsycho-logisch fundierter Psychotherapie bzw. in wissenschaflich anerkannten Psychotherapieverfahren und Methoden im gesamten Bereich psychischer Erkrankungen einschließ-lich Suchterkrankungen, bei denen die Psychotherapie im Vordergrund des Behandlungsspektrums steht, z. B. bei Patienten mit Schizophrenien, afektiven Erkrankungen, Angst- und Zwangsstörungen, Persönlichkeitsstörungen und Suchterkrankungen

Selbsterfahrung

- 35 Doppelstunden Balintgruppenarbeit oder interaktions-bezogene Fallarbeit

- 150 Stunden Einzel- und Gruppenselbsterfahrung entweder in Verhaltenstherapie oder tiefenpsychologisch fundierter Psychotherapie bzw. in einem wissenschaflich anerkann-ten Verfahren. Die Selbsterfahrung muss im gleichen Ver-fahren erfolgen, in welchem auch die 240 Psychotherapie-stunden geleistet werden.

Schwerpunkt Forensische Psychiatrie

(Forensischer Psychiater/Forensische Psychiaterin)

Weiterbildungsziel:

Ziel der Weiterbildung im Schwerpunkt Forensische Psychiat-rie ist aufauend auf der Facharztweiterbildung die Erlangung der Schwerpunktkompetenz nach Ableistung der vorgeschrie-benen Weiterbildungszeiten und Weiterbildungsinhalte.

Weiterbildungszeit:

36 Monate bei einem Weiterbildungsbefugten an einer Wei-terbildungsstätte gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1, davon können bis zu

- 12 Monate während der Facharztweiterbildung abgeleistet werden

Weiterbildungsinhalt:

Erwerb von Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten in - ethischen und rechtlichen Fragen, die den Umgang mit psy-chisch kranken, gestörten und behinderten Menschen be-trefen

- der Erkennung und Behandlung psychisch kranker und ge-störter Strafäter

- gerichtlich angeordneter psychiatrisch-psychotherapeuti-scher Therapie, auch im Maßregel- und Justizvollzug - der Beurteilung der Schuldfähigkeit, der Glaubhafigkeit von Zeugenaussagen und Zeugentüchtigkeit

- den Grundlagen der Einweisung in den Maßregelvollzug einschließlich subsidiärer Maßnahmen unter Beachtung der gesetzlichen Vorschrifen

- der Beurteilung der Rückfall- und Gefährlichkeitsprognose - der Beurteilung der Verhandlungs-, Haf- und Vernehmungs-fähigkeit

- der Beurteilung der Reife von Heranwachsenden nach Ju-gendgerichtsgesetz sowie ihrer Anwendung im Straf-, Zivil- und Sorgerecht

- Fragen des Zivil-, Betreuungs- und Unterbringungsrechtes einschließlich Geschäfsfähigkeit, Testierfähigkeit, Prozess-fähigkeit

- forensischen Gutachten aus den Bereichen Sozial-, Zivil- und Strafrecht

- verwaltungs- und verkehrsrechtlichen Zusammenhangsfra-gen

- der Beurteilung und Behandlung von Störungsbildern wie aggressives Verhalten, sexuell abweichendes Verhalten, Su-izidalität, Intoxikationssyndrome

28. Gebiet Psychosomatische Medizin

und Psychotherapie

Defnition:

Das Gebiet Psychosomatische Medizin und Psychotherapie umfasst die Erkennung, psychotherapeutische Behandlung, Prävention und Rehabilitation von Krankheiten und Leidens-zuständen, an deren Verursachung psychosoziale und psy-chosomatische Faktoren einschließlich dadurch bedingter körperlich-seelischer Wechselwirkungen maßgeblich beteiligt sind.

Facharzt/Fachärztin fr Psychosomatische Medizin und Psychotherapie

(Psychosomatiker und Psychotherapeut/Psychosomatikerin und Psychotherapeutin)

Weiterbildungsziel:

Ziel der Weiterbildung im Gebiet Psychosomatische Medizin und Psychotherapie ist die Erlangung der Facharztkompetenz nach Ableistung der vorgeschriebenen Weiterbildungszeiten und Weiterbildungsinhalte.

Weiterbildungszeit:

60 Monate bei einem Weiterbildungsbefugten an einer Wei-terbildungsstätte gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1, davon

- 12 Monate in Psychiatrie und Psychotherapie, davon kön-nen

- 6 Monate Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychothe-rapie angerechnet werden

- 12 Monate im Gebiet Innere Medizin oder in Allgemeinme-dizin, davon können

- 6 Monate in anderen Gebieten der unmittelbaren Patien-tenversorgung angerechnet werden

- können bis zu 24 Monate im ambulanten Bereich abgeleis-tet/angerechnet werden

Weiterbildungsinhalt:

Erwerb von Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten in - der Prävention, Erkennung, psychotherapeutischen Be-handlung und Rehabilitation psychosomatischer Erkran-kungen und Störungen einschließlich Familienberatung, Sucht- und Suizidprophylaxe

- der praktischen Anwendung von wissenschaflich anerkann-ten Psychotherapieverfahren und Methoden, insbesondere der kognitiven Verhaltenstherapie oder der tiefenpsycholo-gisch fundierten Psychotherapie

- der Indikationsstellung zu soziotherapeutischen Maßnah-men

- Erkennung und Behandlung von Verhaltensaufälligkeiten im Kindes- und Jugendalter

- Grundlagen der Erkennung und Behandlung innerer Erkran-kungen, die einer psychosomatischen Behandlung bedürfen

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