Page 51 - e-paper-wbo2012

This is a SEO version of e-paper-wbo2012. Click here to view full version

« Previous Page Table of Contents Next Page »

Weiterbildungsordnung Ärztekammer Nordrhein   51

- der Erstellung, Beurteilung und Implementierung von The-rapieleitlinien

Defnierte Untersuchungs- und Behandlungsverfahren: - Teilnahme an klinischer Erprobung, Planung und Durchfüh-rung von kontrollierten klinischen Prüfungen von Arznei-mitteln an Menschen in den Phasen I bis IV

- pharmakokinetische Untersuchungen am Menschen ein-schließlich biologischer Verfügbarkeit, Metabolismus, Aus-scheidung und pharmakokinetische Interaktionsstudien - Beurteilung von Dosis-/Konzentrations-Wirkungsbeziehun-gen

- Beurteilung von Meldungen zur Arzneimittelsicherheit ein-schließlich Nutzen-Risiko-Abschätzung

- therapeutisches Drug Monitoring, pharmakogenetische Analysen

24.2 Facharzt/Fachärztin fr Pharmakologie und Toxiko­logie

(Pharmakologe und Toxikologe/Pharmakologin und Toxiko­ login)

Weiterbildungsziel:

Ziel der Weiterbildung ist aufauend auf der Basisweiterbil-dung die Erlangung der Facharztkompetenz Pharmakologie und Toxikologie nach Ableistung der vorgeschriebenen Wei-terbildungszeiten und Weiterbildungsinhalte.

Weiterbildungszeit:

24 Monate Basisweiterbildung im Gebiet Pharmakologie und 36 Monate Weiterbildung zum Facharzt für Pharmakologie und Toxikologie bei einem Weiterbildungsbefugten an einer Weiterbildungsstätte gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1

Weiterbildungsinhalt:

Erwerb von Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten in - den rechtlichen Grundlagen für Entwicklung, Zulassung und Umgang mit Arzneimitteln

- der Versuchsplanung, -durchführung und -auswertung von Studien einschließlich den ethischen Grundlagen zur Durchführung von Versuchen am Menschen und beim Tier - biologischen Test- und Standardisierungsverfahren sowie den gebräuchlichen Untersuchungsverfahren und Messme-thoden der Pharmakologie und Toxikologie einschließlich chemisch-analytischer, elektrophysiologischer, zell- und molekularbiologischer Verfahren

- der Analyse und Bewertung toxikologischer Wirkungen am Menschen einschließlich der medizinisch wichtigen Gifen und deren Antidote

- der klinisch toxikologischen Beratung

- den theoretischen Grundlagen der (tier-) experimentellen Forschung zur Analyse der erwünschten bzw. schädlichen Wirkungen von Arzneistofen und Fremdstofen

- der experimentellen Erzeugung von kurativen und schädli-chen Wirkungen beim Tier

- der experimentellen Erzeugung von Krankheiten sowie deren Beeinfussung durch Arzneistofe und Fremdstofe und deren Erfassung und Bewertung mit biochemischen, chemischen, immunologischen, mikrobiologischen, mole-kularbiologischen und physikalischen und physiologischen Methoden

- der Narkose und Analgesie von Versuchstieren - verhaltenspharmakologischen Untersuchungsverfahren

- in-vitro-Methoden zur Untersuchung der Wirkung von Arz-neistofen und Fremdstofen an isolierten Organen, Zellkul-turen und subzellulären Reaktionssystemen

- Grundlagen morphologischer und histologischer Untersu-chungsverfahren

- gebräuchlichen Isolations- und Analysemethoden zur Identifzierung und Quantifzierung von Arzneistofen und Fremdstofen und deren Metaboliten, z. B. in Körperfüssig-keiten und Umweltmedien

- Grundlagen der Analyse von Versuchsdaten, Biostatistik, Biometrie und Bioinformatik - Dosis-Wirkungsbeziehungen

Defnierte Untersuchungs- und Behandlungsverfahren: - Mitwirkung an experimentellen-pharmakologisch-toxikolo-gischen Studien

- pharmakologisch-toxikologische Experimente mit mole-kularbiologisch-biochemischen und integrativ-physiologi-schen Methoden - Arzneimittelbewertungen

25. Gebiet Physikalische und Rehabilitative Medizin

Defnition:

Das Gebiet Physikalische und Rehabilitative Medizin umfasst die sekundäre Prävention, die interdisziplinäre Diagnostik, Behandlung und Rehabilitation von körperlichen Beeinträch-tigungen, Struktur- und Funktionsstörungen mit konserva-tiven, physikalischen, manuellen und naturheilkundlichen Therapiemaßnahmen sowie den Verfahren der rehabilitativen Intervention.

Facharzt/Fachärztin fr Physikalische und Rehabilitative Medizin

(Physikalischer und Rehabilitativer Mediziner/Physikalische und Rehabilitative Medizinerin)

Weiterbildungsziel:

Ziel der Weiterbildung im Gebiet Physikalische und Rehabili-tative Medizin ist die Erlangung der Facharztkompetenz nach Ableistung der vorgeschriebenen Weiterbildungszeit und Wei-terbildungsinhalte.

Weiterbildungszeit:

60 Monate bei einem Weiterbildungsbefugten an einer Wei-terbildungsstätte gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1, davon

- 12 Monate in der stationären Patientenversorgung im Ge-biet Chirurgie und/oder in Frauenheilkunde und Geburtshil-fe, Neurochirurgie und/oder Urologie

- 12 Monate in der stationären Patientenversorgung im Ge-biet Innere Medizin und/oder in Allgemeinmedizin, Anäs-thesiologie, Kinder- und Jugendmedizin und/oder Neurolo-gie

- können bis zu 24 Monate im ambulanten Bereich abgeleis-tet werden

Weiterbildungsinhalt:

Erwerb von Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten in - der Rehabilitationsabklärung und Rehabilitationssteuerung - der Klassifkation von Gesundheitsstörungen nach der aktu-ellen Defnition der WHO

Page 51 - e-paper-wbo2012

This is a SEO version of e-paper-wbo2012. Click here to view full version

« Previous Page Table of Contents Next Page »