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Weiterbildungsordnung Ärztekammer Nordrhein

- der diagnostischen Zytopathologie

- der gynäkologischen Exfoliativ-Zytologie als integraler Be-standteil der Facharztweiterbildung

- der Dermatohistologie als integraler Bestandteil der Fach-arztweiterbildung

Defnierte Untersuchungs- und Behandlungsverfahren: - Obduktionen einschließlich histologischer Untersuchun-gen, epikritischer Auswertung und Dokumentation - histopathologische Untersuchungen an Präparaten aus ver-schiedenen Gebieten der Medizin einschließlich Dermato-histologie sowie Schnellschnittuntersuchungen

- zytopathologische Untersuchungen an Präparaten aus ver-schiedenen Gebieten der Medizin einschließlich gynäkolo-gischer Exfoliativzytologie

- molekularpathologische Untersuchungen, z. B. DNA- und RNA-Analysen

24. Gebiet Pharmakologie

Defnition:

Das Gebiet Pharmakologie umfasst die Erforschung von Arz-neimittelwirkungen, Entwicklung und Anwendung von Arz-neimitteln, die Erforschung der Wirkung von Fremdstofen im Tierexperiment und am Menschen, die Bewertung des thera-peutischen Nutzens, der Erkennung von Nebenwirkungen so-wie die Beratung und Unterstützung der in der Vorsorge und Krankenbehandlung Tätigen bei der Anwendung substanzba-sierter therapeutischer und diagnostischer Maßnahmen.

Weiterbildungsziel:

Ziel der Weiterbildung im Gebiet Pharmakologie ist die Erlan-gung von Facharztkompetenzen 24.1 und 24.2 nach Ableis-tung der vorgeschriebenen Weiterbildungszeiten und Weiter-bildungsinhalte.

Basisweiterbildung fr die Facharztkompetenzen 24.1 und 24.2

Weiterbildungszeit:

24 Monate Basisweiterbildung bei einem Weiterbildungsbe-fugten an einer Weiterbildungsstätte gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1, davon

- 12 Monate in den Gebieten der unmittelbaren Patientenver-sorgung, die auch während der spezialisierten Facharztwei-terbildung abgeleistet werden können

Weiterbildungsinhalt:

Erwerb von Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten in - den pharmakologischen, toxikologischen, klinischen und experimentellen Grundlagen bei der Erforschung, Entwick-lung und Anwendung von Arzneimitteln

- der Erkennung unerwünschter Arzneimittelwirkungen ein-schließlich dem Arzneimittelrecht und dem Meldesystem - der Risikobewertung einschließlich Risikomanagement und -kommunikation bei der Verwendung von Wirk- und Schad-stofen

- der Beratung und Unterstützung der in der Vorsorge und Behandlung tätigen Ärzte in Fragen der therapeutischen und diagnostischen Anwendung von Arzneimitteln und der klinischen Toxikologie

- der Biometrie/Biomathematik, Arzneimittel-Epidemiologie und -Anwendungsforschung

- der Pharmako- und Toxikokinetik sowie -dynamik relevan-ter Wirk- und Schadstofe

- den Grundlagen der biochemischen, chemischen, immu-nologischen, mikrobiologischen, molekular-biologischen, physikalischen und physiologischen Arbeits- und Nach-weismethoden

- den Grundlagen der tierexperimentellen Forschungstech-nik zur Wirkungsanalyse von Arzneimitteln und Gifen ein-schließlich der tierexperimentellen Erzeugung von Krank-heitszuständen zur Wirkungsanalyse von Arzneimitteln und für die Prüfung von Arzneimitteln

- der Erkennung und Behandlung akuter Notfälle und Vergif-tungen einschließlich lebensrettender Maßnahmen zur Auf-rechterhaltung der Vitalfunktionen und Wiederbelebung

24.1 Facharzt/Fachärztin fr Klinische Pharmakologie

(Klinischer Pharmakologe/Klinische Pharmakologin)

Weiterbildungsziel:

Ziel der Weiterbildung ist aufauend auf der Basisweiterbil-dung die Erlangung der Facharztkompetenz Klinische Phar-makologie nach Ableistung der vorgeschriebenen Weiterbil-dungszeiten und Weiterbildungsinhalte.

Weiterbildungszeit:

24 Monate Basisweiterbildung im Gebiet Pharmakologie und 36 Monate Weiterbildung zum Facharzt für Klinische Pharma-kologie bei einem Weiterbildungsbefugten an einer Weiterbil-dungsstätte gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1, davon können bis zu - 12 Monate in den Gebieten der unmittelbaren Patientenver-sorgung angerechnet werden

Weiterbildungsinhalt:

Erwerb von Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten in - den ethischen und rechtlichen Grundlagen für klinische Arz-neimittelprüfungen am Menschen

- den Grundlagen der klinischen Pharmakologie sowie bio-metrischer Methoden, der Meldesysteme und der unter-schiedlichen Formen von Studien

- der Wirkungsanalyse von Arzneimitteln am Menschen ein-schließlich der klinischen Prüfphasen

- der Erprobung neuer Arzneimittel am Menschen und den hierzu erforderlichen Untersuchungen in den Phasen I bis IV einschließlich der Erstellung von Prüfplänen

- der Bewertung von Arzneimitteln in Zusammenarbeit mit dem behandelnden Arzt oder dem Prüfarzt

- der Beratung in arzneimitteltherapeutischen Fragen und bei Vergifungen

- der Planung multizentrischer Langzeitprüfungen sowie kli-nischer Untersuchungsverfahren und Bewertungskriterien für die Wirksamkeitsprüfung

- der Arzneimittelbestimmungen in Körperfüssigkeiten und deren Bewertung

- der Zulassung von Arzneimitteln

- der Arzneimittelsicherheit und der Nutzen-Risiko-Bewer-tung

- der Anwendung der Good Clinical and Laboratory Practice (GCP, GLP)-Leitlinien in klinischen Prüfungen

- der pharmazeutischen, präklinischen und klinischen Ent-wicklung neuer Substanzen

- der Evaluation von Therapieverfahren und Forschungsbe-richten

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