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Weiterbildungsordnung Ärztekammer Nordrhein
- der diagnostischen Zytopathologie
- der gynäkologischen Exfoliativ-Zytologie als integraler Be-standteil der Facharztweiterbildung
- der Dermatohistologie als integraler Bestandteil der Fach-arztweiterbildung
Defnierte Untersuchungs- und Behandlungsverfahren: - Obduktionen einschließlich histologischer Untersuchun-gen, epikritischer Auswertung und Dokumentation - histopathologische Untersuchungen an Präparaten aus ver-schiedenen Gebieten der Medizin einschließlich Dermato-histologie sowie Schnellschnittuntersuchungen
- zytopathologische Untersuchungen an Präparaten aus ver-schiedenen Gebieten der Medizin einschließlich gynäkolo-gischer Exfoliativzytologie
- molekularpathologische Untersuchungen, z. B. DNA- und RNA-Analysen
24. Gebiet Pharmakologie
Defnition:
Das Gebiet Pharmakologie umfasst die Erforschung von Arz-neimittelwirkungen, Entwicklung und Anwendung von Arz-neimitteln, die Erforschung der Wirkung von Fremdstofen im Tierexperiment und am Menschen, die Bewertung des thera-peutischen Nutzens, der Erkennung von Nebenwirkungen so-wie die Beratung und Unterstützung der in der Vorsorge und Krankenbehandlung Tätigen bei der Anwendung substanzba-sierter therapeutischer und diagnostischer Maßnahmen.
Weiterbildungsziel:
Ziel der Weiterbildung im Gebiet Pharmakologie ist die Erlan-gung von Facharztkompetenzen 24.1 und 24.2 nach Ableis-tung der vorgeschriebenen Weiterbildungszeiten und Weiter-bildungsinhalte.
Basisweiterbildung fr die Facharztkompetenzen 24.1 und 24.2
Weiterbildungszeit:
24 Monate Basisweiterbildung bei einem Weiterbildungsbe-fugten an einer Weiterbildungsstätte gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1, davon
- 12 Monate in den Gebieten der unmittelbaren Patientenver-sorgung, die auch während der spezialisierten Facharztwei-terbildung abgeleistet werden können
Weiterbildungsinhalt:
Erwerb von Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten in - den pharmakologischen, toxikologischen, klinischen und experimentellen Grundlagen bei der Erforschung, Entwick-lung und Anwendung von Arzneimitteln
- der Erkennung unerwünschter Arzneimittelwirkungen ein-schließlich dem Arzneimittelrecht und dem Meldesystem - der Risikobewertung einschließlich Risikomanagement und -kommunikation bei der Verwendung von Wirk- und Schad-stofen
- der Beratung und Unterstützung der in der Vorsorge und Behandlung tätigen Ärzte in Fragen der therapeutischen und diagnostischen Anwendung von Arzneimitteln und der klinischen Toxikologie
- der Biometrie/Biomathematik, Arzneimittel-Epidemiologie und -Anwendungsforschung
- der Pharmako- und Toxikokinetik sowie -dynamik relevan-ter Wirk- und Schadstofe
- den Grundlagen der biochemischen, chemischen, immu-nologischen, mikrobiologischen, molekular-biologischen, physikalischen und physiologischen Arbeits- und Nach-weismethoden
- den Grundlagen der tierexperimentellen Forschungstech-nik zur Wirkungsanalyse von Arzneimitteln und Gifen ein-schließlich der tierexperimentellen Erzeugung von Krank-heitszuständen zur Wirkungsanalyse von Arzneimitteln und für die Prüfung von Arzneimitteln
- der Erkennung und Behandlung akuter Notfälle und Vergif-tungen einschließlich lebensrettender Maßnahmen zur Auf-rechterhaltung der Vitalfunktionen und Wiederbelebung
24.1 Facharzt/Fachärztin fr Klinische Pharmakologie
(Klinischer Pharmakologe/Klinische Pharmakologin)
Weiterbildungsziel:
Ziel der Weiterbildung ist aufauend auf der Basisweiterbil-dung die Erlangung der Facharztkompetenz Klinische Phar-makologie nach Ableistung der vorgeschriebenen Weiterbil-dungszeiten und Weiterbildungsinhalte.
Weiterbildungszeit:
24 Monate Basisweiterbildung im Gebiet Pharmakologie und 36 Monate Weiterbildung zum Facharzt für Klinische Pharma-kologie bei einem Weiterbildungsbefugten an einer Weiterbil-dungsstätte gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1, davon können bis zu - 12 Monate in den Gebieten der unmittelbaren Patientenver-sorgung angerechnet werden
Weiterbildungsinhalt:
Erwerb von Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten in - den ethischen und rechtlichen Grundlagen für klinische Arz-neimittelprüfungen am Menschen
- den Grundlagen der klinischen Pharmakologie sowie bio-metrischer Methoden, der Meldesysteme und der unter-schiedlichen Formen von Studien
- der Wirkungsanalyse von Arzneimitteln am Menschen ein-schließlich der klinischen Prüfphasen
- der Erprobung neuer Arzneimittel am Menschen und den hierzu erforderlichen Untersuchungen in den Phasen I bis IV einschließlich der Erstellung von Prüfplänen
- der Bewertung von Arzneimitteln in Zusammenarbeit mit dem behandelnden Arzt oder dem Prüfarzt
- der Beratung in arzneimitteltherapeutischen Fragen und bei Vergifungen
- der Planung multizentrischer Langzeitprüfungen sowie kli-nischer Untersuchungsverfahren und Bewertungskriterien für die Wirksamkeitsprüfung
- der Arzneimittelbestimmungen in Körperfüssigkeiten und deren Bewertung
- der Zulassung von Arzneimitteln
- der Arzneimittelsicherheit und der Nutzen-Risiko-Bewer-tung
- der Anwendung der Good Clinical and Laboratory Practice (GCP, GLP)-Leitlinien in klinischen Prüfungen
- der pharmazeutischen, präklinischen und klinischen Ent-wicklung neuer Substanzen
- der Evaluation von Therapieverfahren und Forschungsbe-richten
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