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Weiterbildungsordnung Ärztekammer Nordrhein   49

- bevölkerungsbezogenes gesundheitliches Monitoring und Surveillance übertragbarer und nicht übertragbarer Erkran-kungen

- Analyse und Bewertung von Gesundheitsbeeinträchtigun-gen und -gefahren

- hygienische Begehungen, Bewertungen und Gefährdungs-analysen

23. Gebiet Pathologie

Defnition:

Das Gebiet Pathologie umfasst die Erkennung von Krankhei-ten, ihrer Entstehung und ihrer Ursachen durch die morpho-logiebezogene Beurteilung von Untersuchungsgut oder durch Obduktion und dient damit zugleich der Beratung und Unter-stützung der in der Behandlung tätigen Ärzte.

Weiterbildungsziel:

Ziel der Weiterbildung im Gebiet Pathologie ist die Erlangung von Facharztkompetenzen 23.1 und 23.2 nach Ableistung der vorgeschriebenen Weiterbildungszeiten und Weiterbildungs-inhalte.

Basisweiterbildung fr die Facharztkompetenzen 23.1 und 23.2

Weiterbildungszeit:

24 Monate Basisweiterbildung bei einem Weiterbildungsbe-fugten an einer Weiterbildungsstätte gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1

Weiterbildungsinhalt:

Erwerb von Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten in - der speziellen pathologischen Anatomie der verschiedenen Körperregionen

- der Obduktionstätigkeit einschließlich histologischer Un-tersuchungen und epikritischer Auswertungen

- der makroskopischen Beurteilung und der Entnahme mor-phologischen Materials für die histologische und zytologi-sche Untersuchung einschließlich der Methoden der techni-schen Bearbeitung und Färbung

- der Aufereitung und Befundung histologischer und zy-tologischer Präparate einschließlich bioptischer Schnell-schnittuntersuchungen

- den speziellen Methoden der morphologischen Diagnostik einschließlich der Immunhistochemie, der Morphometrie, der Molekularpathologie, z. B. Nukleinsäure- und Protein-untersuchungen und der Zytogenetik

- der Asservierung von Untersuchungsgut für ergänzende Un-tersuchungen

- der fotografschen Dokumentation

- der interdisziplinären Zusammenarbeit bei der Erkennung von Krankheiten und ihren Ursachen, der Überwachung des Krankheitsverlaufes und Bewertung therapeutischer Maßnahmen einschließlich der Durchführung von klinisch-pathologischen Konferenzen

23.1 Facharzt/Fachärztin fr Neuropathologie

(Neuropathologe/Neuropathologin)

Weiterbildungsziel:

Ziel der Weiterbildung ist aufauend auf der Basisweiterbil-

dung die Erlangung der Facharztkompetenz Neuropathologie nach Ableistung der vorgeschriebenen Weiterbildungszeiten und Weiterbildungsinhalte.

Weiterbildungszeit:

24 Monate Basisweiterbildung im Gebiet Pathologie und 48 Monate Weiterbildung zum Facharzt für Neuropathologie bei einem Weiterbildungsbefugten an einer Weiterbildungs-stätte gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1, davon können bis zu - 12 Monate in Neurochirurgie, Neurologie, Neuropädiatrie, Neuroradiologie und/oder Psychiatrie und Psychotherapie angerechnet werden

Weiterbildungsinhalt:

Erwerb von Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten in - der Obduktionstätigkeit insbesondere von Gehirnen, Rü-ckenmarkspräparaten, Spinalganglien, peripheren Nerven-anteilen und Skelettmuskulatur

- der Aufereitung und diagnostischen Auswertung neurohis-tologischer, histochemischer, elektronenmikroskopischer, neurozytologischer und molekularbiologischer Präparate - der molekularen Neuropathologie

- der klinisch-experimentellen oder vergleichenden Anato-mie und Pathologie des Nervensystems

Defnierte Untersuchungs- und Behandlungsverfahren: - Obduktionen des Zentralnervensystems einschließlich his-tologischer Untersuchungen, epikritischer Auswertungen und Dokumentation

- histopathologische, insbesondere neurohistologische Un-tersuchung einschließlich Schnellschnittuntersuchungen - Liquorzytologie

- neuromorphologische Diagnostik mittels z. B. Histochemie, Elektronenmikroskopie, Gewebekultur

- molekularpathologische Untersuchungen, z. B. DNA- und RNA-Analysen

23.2 Facharzt/Fachärztin fr Pathologie

(Pathologe/Pathologin)

Weiterbildungsziel:

Ziel der Weiterbildung ist aufauend auf der Basisweiterbil-dung im Gebiet die Erlangung der Facharztkompetenz Patho-logie nach Ableistung der vorgeschriebenen Weiterbildungs-zeiten und Weiterbildungsinhalte.

Weiterbildungszeit:

24 Monate Basisweiterbildung im Gebiet Pathologie und 48 Monate Weiterbildung zum Facharzt für Pathologie bei einem Weiterbildungsbefugten an einer Weiterbildungsstätte gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1, davon können bis zu

- 12 Monate in den Gebieten der unmittelbaren Patientenver-sorgung angerechnet werden

Weiterbildungsinhalt:

Erwerb von Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten in - der Obduktionstätigkeit einschließlich spezieller Präpara-tions- und Nachweismethoden der makroskopischen und mikroskopischen Diagnostik

- der Herrichtung von obduzierten Leichen und der Konser-vierung von Leichen

- der diagnostischen Histopathologie aus verschiedenen Ge-bieten der Medizin

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