Page 47 - e-paper-wbo2012

This is a SEO version of e-paper-wbo2012. Click here to view full version

« Previous Page Table of Contents Next Page »

Weiterbildungsordnung Ärztekammer Nordrhein   47

20. Gebiet Neurologie

Defnition:

Das Gebiet Neurologie umfasst die Vorbeugung, Erkennung, konservative Behandlung und Rehabilitation der Erkrankun-gen des zentralen, peripheren und vegetativen Nervensys-tems einschließlich der Muskulatur.

Facharzt/Fachärztin fr Neurologie (Neurologe/Neurologin)

Weiterbildungsziel:

Ziel der Weiterbildung im Gebiet Neurologie ist die Erlangung der Facharztkompetenz nach Ableistung der vorgeschriebe-nen Weiterbildungszeit und Weiterbildungsinhalte.

Weiterbildungszeit:

60 Monate bei einem Weiterbildungsbefugten an einer Wei-terbildungsstätte gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1, davon

- 24 Monate in der stationären neurologischen Patientenver-sorgung

- 12 Monate in Psychiatrie und Psychotherapie, Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie und/oder Psychoso-matische Medizin und Psychotherapie

- 6 Monate in der intensivmedizinischen Versorgung neurolo-gischer Patienten

- können bis zu 12 Monate im Gebiet Innere Medizin und/ oder in Allgemeinmedizin, Anatomie, Neurochirurgie, Neu-ropathologie, Neuroradiologie und Physiologie angerech-net werden

- können bis zu 24 Monate im ambulanten Bereich abgeleis-tet/angerechnet werden

Weiterbildungsinhalt:

Erwerb von Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten in - der Vorbeugung, Erkennung, Behandlung, Nachsorge und Rehabilitation neurologischer Krankheitsbilder und Defekt-zustände

- der neurologisch-psychiatrischen Anamneseerhebung ein-schließlich biographischer und psychosozialer Zusammen-hänge, psychogener Symptome sowie somatopsychischer Reaktionen

- der Indikationsstellung und Überwachung neurologischer, neurorehabilitativer und physikalischer Behandlungsver-fahren

- der Indikationsstellung und Auswertung neuroradiologi-scher Verfahren

- der interdisziplinären diagnostischen und therapeutischen Zusammenarbeit auch mit anderen Berufsgruppen der Ge-sundheitsversorgung wie der Krankengymnastik, Logopä-die, Neuropsychologie und Ergotherapie einschließlich ih-rer Indikationsstellung und Überwachung entsprechender Maßnahmen

- der Indikationsstellung soziotherapeutischer Maßnahmen - der gebietsbezogenen Arzneimitteltherapie - den Grundlagen der gebietsbezogenen Tumortherapie - der Betreuung palliativmedizinisch zu versorgender Patien-ten

- neurologisch-geriatrischen Syndromen und Krankheitsfol-gen einschließlich der Pharmakotherapie im Alter - den Grundlagen neurologisch relevanter Schlaf- und Vigi-lanzstörungen

- den Grundlagen der Verhaltensneurologie und der Neuro-

psychologie

- den Grundlagen hereditärer Krankheitsbilder einschließlich der Indikationsstellung für eine humangenetische Beratung - der Hirntoddiagnostik

- der Indikationsstellung, sachgerechten Probengewinnung und -behandlung für Laboruntersuchungen und Einordnung der Ergebnisse in das jeweilige Krankheitsbild - der intensivmedizinischen Basisversorgung - der Akutbehandlung von Suchterkrankungen

Defnierte Untersuchungs- und Behandlungsverfahren: - Elektroenzephalographie - Elektromyographie

- Elektroneurographie einschließlich der kortikalen Magnet-stimulation

- visuelle, somatosensible, akustisch und motorisch evozier-te Potentiale

- Funktionsdiagnostik des autonomen Nervensystems - Funktionsanalysen bei peripheren und zentralen Bewe-gungsstörungen sowie Gleichgewichtsstörungen

- Funktionsanalysen bei Sprach-, Sprech- und Schluckstörun-gen

- neuro-otologische Untersuchungen, z. B. experimentelle Nystagmusprovokation, spinovestibuläre, vestibulospinale und zentrale Tests

- verhaltensneurologische und neuropsychologische Testver-fahren

- sonographische Untersuchungen von Nervensystem und Muskeln sowie Doppler-/Duplex-Untersuchungen extra- und intrakranieller hirnversorgender Gefäße

- neurologische Befunderhebung bei Störungen der höheren Hirnleistungen, z. B. der Selbst- und Defzitwahrnehmun-gen, der Motivation, des Antriebs, der Kommunikation, der Aufmerksamkeit, des Gedächtnisses, der räumlichen Fähig-keiten, des Denkens, des Handelns, der Kreativität - Erstellung von Rehabilitationsplänen, Überwachung und epikritische Bewertung der Anwendung von Rehabilitati-onsverfahren

- Punktions- und Katheterisierungstechniken einschließlich der Gewinnung von Untersuchungsmaterial aus dem Li-quorsystem

- Infusions-, Transfusions- und Blutersatztherapie, enterale und parenterale Ernährung

21. Gebiet Nuklearmedizin

Defnition:

Das Gebiet Nuklearmedizin umfasst die Anwendung radioak-tiver Substanzen und kernphysikalischer Verfahren zur Funk-tions- und Lokalisationsdiagnostik von Organen, Geweben und Systemen sowie ofener Radionuklide in der Behandlung.

Facharzt/Fachärztin fr Nuklearmedizin (Nuklearmediziner/Nuklearmedizinerin)

Weiterbildungsziel:

Ziel der Weiterbildung im Gebiet Nuklearmedizin ist die Er-langung der Facharztkompetenz nach Ableistung der vorge-schriebenen Weiterbildungszeit und Weiterbildungsinhalte.

Weiterbildungszeit:

60 Monate bei einem Weiterbildungsbefugten an einer Wei-

Page 47 - e-paper-wbo2012

This is a SEO version of e-paper-wbo2012. Click here to view full version

« Previous Page Table of Contents Next Page »