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« Previous Page Table of Contents Next Page »Weiterbildungsordnung Ärztekammer Nordrhein 45
- der mikrobiologischen, virologischen und hygienischen Überwachung von Operations-, Intensivpfege- und sonsti-gen Krankenhausbereichen
- der Erstellung von Hygieneplänen und der Erfassung noso-komialer Infektionen sowie zur Erreger- und Resistenzüber-wachung
- der Erkennung, Vorbeugung und Bekämpfung von Kranken-hausinfektionen und Auswertung epidemiologischer Erhe-bungen einschließlich klinisch-mikrobiologischer Konsiliar-tätigkeit
- der mikrobiologischen und virologischen Bewertung thera-peutischer und desinfzierender Substanzen einschließlich Empfndlichkeitsbestimmungen von Mikroorganismen und Viren gegenüber Arznei- und Desinfektionsmitteln - der Erkennung, Bekämpfung und Verhütung von Seuchen
Defnierte Untersuchungs- und Behandlungsverfahren: - bakteriologische und virologische Untersuchung ein-schließlich Keimdiferenzierung und Resistenztestung, z. B. aus Blut, Sputum, Eiter, Urin, Gewebe, Abstrichen - infektionsserologischer Nachweis von Antigenen und Anti-körpern
- mikroskopischer Nachweis von Bakterien, Protozoen, Hel-minthen einschließlich deren Genom-Nachweis mittels mo-lekularbiologischer Methoden - kulturelle Anzüchtungen
- Zellkultur zum Antigennachweis von Viren
- Auto-Antikörpernachweis einschließlich Lymphozytentypi-sierung und Nachweis von Lymphokinen
- Bestimmung von Bestandteilen des Immunsystems, Im-munglobulinen und Komplementfaktoren
Übergangsbestimmungen:
Kammerangehörige, die die Facharztbezeichnung Mikrobio-logie und Infektionsepidemiologie besitzen, sind berechtigt, stattdessen die Facharztbezeichnung Mikrobiologie, Virologie und Infektionsepidemiologie zu führen.
18. Gebiet Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie
Der Abschluss in der Facharztweiterbildung Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie setzt auch das zahnärztliche Staatsexamen voraus.
Defnition:
Das Gebiet Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie umfasst die Vor-beugung, Erkennung, konservative und operative Behand-lung, Nachsorge und Rehabilitation von Erkrankungen, Verletzungen, Frakturen, Tumoren, Fehlbildungen und Form-veränderungen des Zahnes, des Zahnhalteapparates, der Alveolarfortsätze, des Gaumens, der Kiefer, der Mundhöhle, der Speicheldrüsen sowie des Gesichtsschädels und der bede-ckenden Weichteile einschließlich der chirurgischen Kieferor-thopädie, prothetischen Versorgung und Implantologie.
Facharzt/Fachärztin fr Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie (Mund-Kiefer-Gesichtschirurg/Mund-Kiefer-Gesichtschirurgin)
Weiterbildungsziel:
Ziel der Weiterbildung im Gebiet Mund-Kiefer-Gesichtschi
rurgie ist die Erlangung der Facharztkompetenz nach Ableis-tung der vorgeschriebenen Weiterbildungszeit und Weiterbil-dungsinhalte.
Weiterbildungszeit:
60 Monate bei einem Weiterbildungsbefugten an einer Wei-terbildungsstätte gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1, davon können bis zu
- 12 Monate im Gebiet Chirurgie und/oder in Anästhesiolo-gie, Hals-Nasen-Ohrenheilkunde und/oder Neurochirurgie angerechnet werden
- 24 Monate im ambulanten Bereich abgeleistet/angerechnet werden
Weiterbildungsinhalt:
Erwerb von Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten in - der Gesundheitsberatung, Vorbeugung, Erkennung und Be-handlung von Erkrankungen des Zahnes, des Zahnhalteap-parates, der Alveolarfortsätze einschließlich der Implanto-logie
- der Erkennung und Behandlung von Erkrankungen der Kie-fer, Kiefergelenke und des Jochbeins einschließlich der chi-rurgischen Kieferorthopädie und Korrekturen der Biss- und Kaufunktionen
- der Erkennung, Behandlung und Nachsorge von Erkrankun-gen einschließlich Tumoren des Gaumen, der Lippen, der Zunge, der Mundhöhlenwandungen, der Speicheldrüsen, des Naseneingangs, der Weichteile des Gesichtsschädels einschließlich der gebietsbezogenen Nerven und regiona-len Lymphknoten
- den Grundlagen der gebietsbezogenen Tumortherapie - der Betreuung palliativmedizinisch zu versorgender Patien-ten
- der Indikationsstellung, Durchführung und Interpretation gebietsbezogener Röntgenuntersuchungen einschließlich Strahlenschutz
- lasergestützten Untersuchungs- und Behandlungsverfahren - der prothetischen Versorgung
- den Grundlagen der Indikationsstellung zur operativen und konservativen Behandlung einschließlich der Risikoein-schätzung und prognostischen Beurteilung
- der Behandlung akuter und chronischer Schmerzzustände, die keinen eigenständigen Krankheitswert erlangt haben - psychogenen Symptomen, somatopsychischen Reaktionen und psychosozialen Zusammenhängen - der gebietsbezogenen Arzneimitteltherapie
- der Indikationsstellung, sachgerechten Probengewinnung und -behandlung für Laboruntersuchungen und Einordnung der Ergebnisse in das jeweilige Krankheitsbild
Defnierte Untersuchungs- und Behandlungsverfahren: - sonographische Untersuchungen der Gesichts- und Hals-weichteile sowie der Nasennebenhöhlen und Doppler-/ Duplex-Sonographien der extrakraniellen hirnversorgenden Gefäße
- Lokal- und Regionalanästhesie
- Infusions-, Transfusions- und Blutersatztherapie, enterale und parenterale Ernährung
- Punktions- und Katheterisierungstechniken einschließlich der Gewinnung von Untersuchungsmaterial - Tracheotomien - operative Eingrife in der
- dentoalveolären Chirurgie, z. B. Wurzelspitzenresektio-nen, parodontalchirurgische Maßnahmen
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