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Weiterbildungsordnung Ärztekammer Nordrhein   45

- der mikrobiologischen, virologischen und hygienischen Überwachung von Operations-, Intensivpfege- und sonsti-gen Krankenhausbereichen

- der Erstellung von Hygieneplänen und der Erfassung noso-komialer Infektionen sowie zur Erreger- und Resistenzüber-wachung

- der Erkennung, Vorbeugung und Bekämpfung von Kranken-hausinfektionen und Auswertung epidemiologischer Erhe-bungen einschließlich klinisch-mikrobiologischer Konsiliar-tätigkeit

- der mikrobiologischen und virologischen Bewertung thera-peutischer und desinfzierender Substanzen einschließlich Empfndlichkeitsbestimmungen von Mikroorganismen und Viren gegenüber Arznei- und Desinfektionsmitteln - der Erkennung, Bekämpfung und Verhütung von Seuchen

Defnierte Untersuchungs- und Behandlungsverfahren: - bakteriologische und virologische Untersuchung ein-schließlich Keimdiferenzierung und Resistenztestung, z. B. aus Blut, Sputum, Eiter, Urin, Gewebe, Abstrichen - infektionsserologischer Nachweis von Antigenen und Anti-körpern

- mikroskopischer Nachweis von Bakterien, Protozoen, Hel-minthen einschließlich deren Genom-Nachweis mittels mo-lekularbiologischer Methoden - kulturelle Anzüchtungen

- Zellkultur zum Antigennachweis von Viren

- Auto-Antikörpernachweis einschließlich Lymphozytentypi-sierung und Nachweis von Lymphokinen

- Bestimmung von Bestandteilen des Immunsystems, Im-munglobulinen und Komplementfaktoren

Übergangsbestimmungen:

Kammerangehörige, die die Facharztbezeichnung Mikrobio-logie und Infektionsepidemiologie besitzen, sind berechtigt, stattdessen die Facharztbezeichnung Mikrobiologie, Virologie und Infektionsepidemiologie zu führen.

18. Gebiet Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie

Der Abschluss in der Facharztweiterbildung Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie setzt auch das zahnärztliche Staatsexamen voraus.

Defnition:

Das Gebiet Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie umfasst die Vor-beugung, Erkennung, konservative und operative Behand-lung, Nachsorge und Rehabilitation von Erkrankungen, Ver­letzungen, Frakturen, Tumoren, Fehlbildungen und Form-veränderungen des Zahnes, des Zahnhalteapparates, der Alveolarfortsätze, des Gaumens, der Kiefer, der Mundhöhle, der Speicheldrüsen sowie des Gesichtsschädels und der bede-ckenden Weichteile einschließlich der chirurgischen Kieferor-thopädie, prothetischen Versorgung und Implantologie.

Facharzt/Fachärztin fr Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie (Mund-Kiefer-Gesichtschirurg/Mund-Kiefer-Gesichtschirurgin)

Weiterbildungsziel:

Ziel der Weiterbildung im Gebiet Mund-Kiefer-Gesichtschi­

rurgie ist die Erlangung der Facharztkompetenz nach Ableis-tung der vorgeschriebenen Weiterbildungszeit und Weiterbil-dungsinhalte.

Weiterbildungszeit:

60 Monate bei einem Weiterbildungsbefugten an einer Wei-terbildungsstätte gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1, davon können bis zu

- 12 Monate im Gebiet Chirurgie und/oder in Anästhesiolo-gie, Hals-Nasen-Ohrenheilkunde und/oder Neurochirurgie angerechnet werden

- 24 Monate im ambulanten Bereich abgeleistet/angerechnet werden

Weiterbildungsinhalt:

Erwerb von Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten in - der Gesundheitsberatung, Vorbeugung, Erkennung und Be-handlung von Erkrankungen des Zahnes, des Zahnhalteap-parates, der Alveolarfortsätze einschließlich der Implanto-logie

- der Erkennung und Behandlung von Erkrankungen der Kie-fer, Kiefergelenke und des Jochbeins einschließlich der chi-rurgischen Kieferorthopädie und Korrekturen der Biss- und Kaufunktionen

- der Erkennung, Behandlung und Nachsorge von Erkrankun-gen einschließlich Tumoren des Gaumen, der Lippen, der Zunge, der Mundhöhlenwandungen, der Speicheldrüsen, des Naseneingangs, der Weichteile des Gesichtsschädels einschließlich der gebietsbezogenen Nerven und regiona-len Lymphknoten

- den Grundlagen der gebietsbezogenen Tumortherapie - der Betreuung palliativmedizinisch zu versorgender Patien-ten

- der Indikationsstellung, Durchführung und Interpretation gebietsbezogener Röntgenuntersuchungen einschließlich Strahlenschutz

- lasergestützten Untersuchungs- und Behandlungsverfahren - der prothetischen Versorgung

- den Grundlagen der Indikationsstellung zur operativen und konservativen Behandlung einschließlich der Risikoein-schätzung und prognostischen Beurteilung

- der Behandlung akuter und chronischer Schmerzzustände, die keinen eigenständigen Krankheitswert erlangt haben - psychogenen Symptomen, somatopsychischen Reaktionen und psychosozialen Zusammenhängen - der gebietsbezogenen Arzneimitteltherapie

- der Indikationsstellung, sachgerechten Probengewinnung und -behandlung für Laboruntersuchungen und Einordnung der Ergebnisse in das jeweilige Krankheitsbild

Defnierte Untersuchungs- und Behandlungsverfahren: - sonographische Untersuchungen der Gesichts- und Hals-weichteile sowie der Nasennebenhöhlen und Doppler-/ Duplex-Sonographien der extrakraniellen hirnversorgenden Gefäße

- Lokal- und Regionalanästhesie

- Infusions-, Transfusions- und Blutersatztherapie, enterale und parenterale Ernährung

- Punktions- und Katheterisierungstechniken einschließlich der Gewinnung von Untersuchungsmaterial - Tracheotomien - operative Eingrife in der

- dentoalveolären Chirurgie, z. B. Wurzelspitzenresektio-nen, parodontalchirurgische Maßnahmen

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