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Weiterbildungsordnung Ärztekammer Nordrhein
- der Gewalt- und Suchtprävention - der Sexualberatung
- der Erkennung und Bewertung von Kindesmisshandlungen und Vernachlässigungen, von sozial- und umweltbedingten Gesundheitsstörungen
- der Behandlung akuter und chronischer Schmerzzustände - der Indikationsstellung, sachgerechten Probengewinnung und -behandlung für Laboruntersuchungen und Einordnung der Ergebnisse in das jeweilige Krankheitsbild
- der Indikationsstellung und Überwachung logopädischer, ergo- und physiotherapeutischer sowie physikalischer The-rapiemaßnahmen
- der gebietsbezogenen Arzneimitteltherapie
- der Erkennung und Behandlung akuter Notfälle einschließ-lich lebensrettender Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Vitalfunktionen und Wiederbelebung einschließlich bei Früh- und Neugeborenen
- der intensivmedizinischen Basisversorgung
- der Betreuung palliativmedizinisch zu versorgender Patien-ten
- interdisziplinärer Koordination einschließlich der Einbezie-hung weiterer ärztlicher, pfegerischer und sozialer Hilfen in Behandlungs- und Betreuungskonzepte
Defnierte Untersuchungs- und Behandlungsverfahren: - Kinder- und Jugendlichen-Vorsorgeuntersuchungen - Elektrokardiogramm einschließlich Langzeit-EKG - Langzeit-Blutdruckmessung
- spirometrische Untersuchungen der Lungenfunktion - orientierende Hör- und Seh-Screening-Untersuchungen - unspezifsche und allergenvermittelte Provokations- und Karenztests einschließlich epikutaner, kutaner und intraku-taner Tests sowie Erstellung eines Therapieplanes - Hyposensibilisierung
- Ultraschalluntersuchungen des Abdomens, des Retroperito-neums, der Urogenitalorgane, des Gehirns, der Schilddrüse, der Nasennebenhöhlen sowie der Gelenke einschließlich der Säuglingshüfe
- Punktions- und Katheterisierungstechniken einschließlich der Gewinnung von Untersuchungsmaterial
- Infusions-, Transfusions- und Blutersatztherapie, enterale und parenterale Ernährung - Phototherapie
Übergangsbestimmung:
Kammerangehörige, die die Facharztbezeichnung Kinderheil-kunde besitzen, sind berechtigt, stattdessen die Facharztbe-zeichnung Kinder- und Jugendmedizin zu führen.
Schwerpunkt Kinder-Hämatologie und -Onkologie (Kinder-Hämatologe und -Onkologe/Kinder-Hämatologin und -Onkologin)
Weiterbildungsziel:
Ziel der Weiterbildung ist aufauend auf der Facharztweiter-bildung die Erlangung der Schwerpunktkompetenz Kinder-Hä-matologie und -Onkologie nach Ableistung der vorgeschriebe-nen Weiterbildungszeiten und Weiterbildungsinhalte.
Weiterbildungszeit:
36 Monate bei einem Weiterbildungsbefugten an einer Wei-terbildungsstätte gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1, davon - 6 Monate in einem hämatologisch-onkologischen Labor
- können bis zu 12 Monate während der Facharztweiterbil-dung abgeleistet werden
- können bis zu 12 Monate im ambulanten Bereich abgeleis-tet werden
Weiterbildungsinhalt:
Erwerb von Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten in - der Erkennung, konservativen Behandlung und Stadienein-teilung solider Tumoren und maligner Systemerkrankungen, Erkrankungen des Blutes und der blutbildenden Organe, des lymphatischen Systems bei Kindern und Jugendlichen von Beginn bis zum Abschluss ihrer somatischen Entwick-lung
- der Schwerpunktkompetenz bezogenen Zusatz-Weiter-bildung Medikamentöse Tumortherapie als integraler Be-standteil der Weiterbildung
- der chemotherapeutischen Behandlung einschließlich Hochdosistherapie maligner Tumoren und Systemerkran-kungen im Rahmen kooperativer Behandlungskonzepte - der interdisziplinären Indikationsstellung zu chirurgischen, strahlentherapeutischen und nuklearmedizinischen Be-handlungsverfahren sowie deren prognostischer Beurtei-lung
- der Indikationsstellung zur Knochenmarktransplantation - der Erkennung und Behandlung von bakteriellen, viralen und mykotischen Infektionen bei hämatologisch-onkologi-schen Erkrankungen
- der Nachsorge, Rehabilitation, Erkennung und Behandlung von Rezidiven und Therapie-Folgeschäden
- der Vorbeugung, Erkennung und Behandlung angeborener und erworbener Blutgerinnungsstörungen einschließlich hämorrhagischer Diathesen und Beurteilung von Blutungs- und Thromboemboliegefährdungen
- der Durchführung von Biopsien und Punktionen einschließ-lich zytologischer Befundung
Defnierte Untersuchungs- und Behandlungsverfahren: - zytostatische, immunmodulatorische, antihormonelle so wie supportive Therapiezyklen bei soliden Tumorerkran-kungen des Schwerpunktes einschließlich der Beherrschung aufretender Komplikationen
- Chemotherapiezyklen einschließlich nachfolgender Über-wachung
- Punktionen und mikroskopische Untersuchung eines Prä-parates nach diferenzierender Färbung einschließlich des Ausstrichs, Tupf- und Quetschpräparates des Knochen-marks
- Punktion des Liquorraums mit Instillation chemotherapeu-tischer Medikamente
- sonographische Untersuchungen bei hämato-onkologischen Erkrankungen
Schwerpunkt Kinder-Kardiologie (Kinder-Kardiologe/Kinder-Kardiologin)
Weiterbildungsziel:
Ziel der Weiterbildung ist aufauend auf der Facharztweiter-bildung die Erlangung der Schwerpunktkompetenz Kinder-Kardiologie nach Ableistung der vorgeschriebenen Weiterbil-dungszeiten und Weiterbildungsinhalte.
Weiterbildungszeit:
36 Monate bei einem Weiterbildungsbefugten an einer Wei-
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