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Weiterbildungsordnung Ärztekammer Nordrhein   39

- der interdisziplinären Indikationsstellung zu chirurgischen, strahlentherapeutischen und nuklearmedizinischen Be-handlungsverfahren

- der intensivmedizinischen Basisversorgung

Defnierte Untersuchungs- und Behandlungsverfahren: - Sonographien des Bewegungsapparates einschließlich Ar-throsonographien

- lokale und intraartikuläre Punktionen und Injektionsbe-handlungen

- mikroskopische Diferenzierung eines Ausstrichs, Tupf- und Quetschpräpartes von Organpunktaten einschließlich Un-tersuchung nach diferenzierender Färbung und Zellzählung - rheumatologisch-immunologische Labordiagnostik ein-schließlich Synovialanalyse - Kapillarmikroskopie - Osteodensitometrie

Übergangsbestimmungen fr das Gebiet Innere Medizin anstelle von § 20 Abs. 8, der keine Anwendung fndet

1) Kammerangehörige, die bei Inkraftreten dieser Weiter-bildungsordnung eine Weiterbildung im Gebiet Innere Me-dizin sowie deren Schwerpunkten begonnen haben, können diese nach den Bestimmungen der bisherigen Weiterbildungs-ordnung innerhalb einer Frist von 7 Jahren abschließen.

2) Kammerangehörige, die eine Schwerpunktbezeichnung im Gebiet Innere Medizin besitzen, sind berechtigt, stattdes-sen die entsprechende Facharztbezeichnung nach dieser Wei-terbildungsordnung zu führen.

3) Soweit keine anderweitigen Fristen genannt sind, fndet § 20 Abs. 4 bis 7 Anwendung.

4) Kammerangehörige, die auf der Basis der bisherigen Weiterbildungsordnung die Facharztkompetenz Innere und Allgemeinmedizin erworben haben, dürfen aufgrund der EU-Vorgaben nur die Facharztbezeichnung „Facharzt für Allge-meinmedizin“ führen.

14. Gebiet Kinder- und Jugendmedizin

Defnition:

Das Gebiet Kinder- und Jugendmedizin umfasst die Erken-nung, Behandlung, Prävention, Rehabilitation und Nach-sorge aller körperlichen, neurologischen, psychischen und psychosomatischen Erkrankungen, Verhaltensaufälligkeiten, Entwicklungsstörungen und Behinderungen des Säuglings, Kleinkindes, Kindes und Jugendlichen von Beginn bis zum Ab-schluss seiner somatischen Entwicklung einschließlich präna-taler Erkrankungen, Neonatologie und der Sozialpädiatrie.

Facharzt/Fachärztin fr Kinder- und Jugendmedizin (Kinder- und Jugendarzt/Kinder- und Jugendärztin)

Weiterbildungsziel:

Ziel der Weiterbildung im Gebiet Kinder- und Jugendmedizin ist die Erlangung der Facharztkompetenz nach Ableistung der vorgeschriebenen Weiterbildungszeit und Weiterbildungsin-halte.

Weiterbildungszeit:

60 Monate bei einem Weiterbildungsbefugten an einer Wei-terbildungsstätte gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1, davon

- 6 Monate in der intensivmedizinischen Versorgung von Kin-dern und Jugendlichen

- können bis zu 12 Monate im Gebiet Kinder- und Ju­ gendpsychiatrie und -psychotherapie und/oder Kinder­ chirurgie oder 6 Monate in anderen Gebieten angerechnet werden

- können bis zu 12 Monate in den Schwerpunktweiterbildun-gen des Gebietes angerechnet werden

- können bis zu 24 Monate im ambulanten Bereich abgeleis-tet/angerechnet werden

Weiterbildungsinhalt:

Erwerb von Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten in: - der Beurteilung der körperlichen, sozialen, psychischen und intellektuellen Entwicklung des Säuglings, Kleinkindes, Kindes und Jugendlichen

- der Erkennung und koordinierten Behandlung von Verhal-tensaufälligkeiten im Kindes- und Jugendalter

- der Gesprächsführung mit Kindern und Jugendlichen und der Gesundheitsberatung/-vorsorge einschließlich ihrer Be-zugspersonen

- Vorsorgeuntersuchungen und Früherkennungsmaßnahmen einschließlich orientierende Hör- und Sehprüfungen - der Prävention

- der Behandlung im familiären und weiteren sozialen Umfeld und häuslichen Milieu einschließlich der Hausbesuchstätig-keit und sozialpädiatrischer Maßnahmen

- der Einleitung und Durchführung rehabilitativer Maßnah-men sowie der Nachsorge

- der Erkennung und Behandlung angeborener und im Kin-des- und Jugendalter aufretender Störungen und Erkran-kungen einschließlich der Behandlung von Früh- und Reif-geborenen

- den Grundlagen hereditärer Krankheitsbilder einschließlich der Indikationsstellung für eine humangenetische Beratung - der Erkennung und Behandlung von bakteriellen, viralen, mykotischen und parasitären Infektionen einschließlich epidemiologischer Grundlagen

- altersbezogenen neurologischen Untersuchungsmethoden und der Diferentialdiagnostik neurologischer Krankheits-bilder

- der Reifebeurteilung von Früh- und Neugeborenen und Ein-leitung neonatologischer Behandlungsmaßnahmen - Durchführung und Beurteilung entwicklungs- und psychodi-agnostischer Testverfahren und Einleitung therapeutischer Verfahren

- orientierenden Untersuchungen des Sprechens, der Spra-che und der Sprachentwicklung

- der Entwicklung und Erkrankung des kindlichen Immun­ systems

- der Erkennung und Behandlung gebietsbezogener allergi-scher Erkrankungen

- der Erkennung und Behandlung von Störungen des Wachs-tums und der Pubertätsentwicklung

- psychogenen Symptomen, somatopsychischen Reaktionen und psychosozialen Zusammenhängen

- ernährungsbedingten Gesundheitsstörungen einschließlich diätetischer Behandlung und Schulung

- der Betreuung und Schulung von Kindern und Jugendlichen mit chronischen Erkrankungen, z. B. Asthmaschulung, Dia-betesschulung

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