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Weiterbildungsordnung Ärztekammer Nordrhein   41

terbildungsstätte gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1, davon können bis zu

- 12 Monate während der Facharztweiterbildung abgeleistet werden

- 18 Monate im ambulanten Bereich abgeleistet werden

Weiterbildungsinhalt:

Erwerb von Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten in - der Vorbeugung, invasiven und nicht invasiven Erkennung, konservativen und medikamentösen Behandlung, Nachsor-ge und Rehabilitation von angeborenen und erworbenen Erkrankungen des Herzens und des Kreislaufs einschließ-lich des Perikards, der großen Gefäße und der Gefäße des kleinen Kreislaufs bei Kindern und Jugendlichen von Beginn bis zum Abschluss ihrer somatischen Entwicklung - der Erkennung und Behandlung von Herzrhythmusstörun-gen einschließlich Mitwirkung bei invasiven elektrophysio-logischen Untersuchungen und interventionellen, ablativen Behandlungen

- der medikamentösen und apparativen antiarrhythmischen Therapie einschließlich Defbrillation - der Schrittmachertherapie und -nachsorge

- der Indikationsstellung und Mitwirkung bei Katheterinter-ventionen wie Atrioseptostomien, Dilatationen von Klap-pen und Gefäßen, Verschluss des Ductus arteriosus und anderer Gefäße, Septumdefekte

- der Durchleuchtung, Aufnahmetechnik und Beurteilung von Röntgenbefunden bei Angiokardiographien und Koronaran-giographien

- der interdisziplinären Indikationsstellung zu nuklearme-dizinischen Untersuchungen sowie chirurgischen Behand-lungsverfahren

- der Indikationsstellung und Möglichkeiten zu operativen Eingrifen und ihren kurz- und langfristigen Auswirkungen - der intensivmedizinischen Basisversorgung

Defnierte Untersuchungs- und Behandlungsverfahren: - Ergometrie einschließlich Spiro-Ergometrie

- Echokardiographie einschließlich Stressechokardiographie, Echo-Kontrastuntersuchung und fetale Echokardiographie - transoesophageale Echokardiographie

- Doppler-/Duplex-Untersuchungen des Herzens und der gro-ßen Gefäße

- Rechtsherzkatheteruntersuchungen einschließlich Belas-tung und der dazugehörigen Rechtsherz-Angiokardiogra-phien

- Linksherzkatheteruntersuchungen einschließlich der dazu-gehörigen Linksherz-Angiokardiographien und Koronaran-giographien - Langzeit-EKG

- Langzeit-Blutdruckmessungen

Schwerpunkt Neonatologie (Neonatologe/Neonatologin)

Weiterbildungsziel:

Ziel der Weiterbildung ist aufauend auf der Facharztweiter-bildung die Erlangung der Schwerpunktkompetenz Neonato-logie nach Ableistung der vorgeschriebenen Weiterbildungs-zeiten und Weiterbildungsinhalte.

Weiterbildungszeit:

36 Monate bei einem Weiterbildungsbefugten an einer Wei-

terbildungsstätte gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1, davon können - bis zu 12 Monate während der Facharztweiterbildung abge-leistet werden

- 6 Monate in Anästhesiologie oder Frauenheilkunde und Ge-burtshilfe angerechnet werden

Weiterbildungsinhalt:

Erwerb von Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten in - der Erkennung, Überwachung und Behandlung von Störun-gen und Erkrankungen der postnatalen Adaptation und Un-reife bei Früh- und Neugeborenen

- der Erkennung und Behandlung von Störungen der Kreislau-fumstellung, der Temperaturregulation, der Ausscheidungs-funktion und des Säure-Basen-, Wasser- und Elektrolyt-haushaltes sowie des Bilirubinstofwechsels mit Indikation zur Austauschtransfusion

- den Besonderheiten der medikamentösen Therapie bei Früh- und Neugeborenen

- der Erkennung und Behandlung prä-, peri- und postnataler Infektionen und Stofwechselstörungen des Neugeborenen - der Erkennung und Behandlung der Störungen des Sauer-stofransportes und der Sauerstofaufnahme einschließlich der Frühgeborenen-Retinopathie und des Atemnotsyn-droms

- der enteralen und parenteralen Ernährung von Früh- und Neugeborenen

- der Erstversorgung und Transportbegleitung von schwer-kranken und vital gefährdeten Früh- und Neugeborenen - der Primärversorgung und Reanimation des Früh- und Neu-geborenen

- intensivmedizinischen Messverfahren und Maßnahmen ein-schließlich zentralvenösen Katheterisierungen und Pleura-drainagen

Defnierte Untersuchungs- und Behandlungsverfahren: - Kreißsaalerstversorgung von Früh- und Neugeborenen mit vitaler Bedrohung

- Behandlung von komplizierten neonatologischen Krank-heitsbildern einschließlich untergewichtiger Frühgeborener (< 1.500 g), z. B. Surfactantmangel, Sepsis, nekrotisierende Enterokolitis, intrakranielle Blutung, Hydrops fetalis - entwicklungsneurologische Diagnostik

- diferenzierte Beatmungstechnik und Beatmungsentwöh-nung einschließlich Surfactantbehandlung - Stickoxidtherapie

Schwerpunkt Neuropädiatrie (Neuropädiater/Neuropädiaterin)

Weiterbildungsziel:

Ziel der Weiterbildung ist aufauend auf der Facharztweiter-bildung die Erlangung der Schwerpunktkompetenz Neuropäd-iatrie nach Ableistung der vorgeschriebenen Weiterbildungs-zeiten und Weiterbildungsinhalte.

Weiterbildungszeit:

36 Monate bei einem Weiterbildungsbefugten an einer Wei-terbildungsstätte gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1, davon können - bis zu 12 Monate während der Facharztweiterbildung abge-leistet werden

- 6 Monate in Neurologie angerechnet werden

- bis zu 24 Monate im ambulanten Bereich abgeleistet/ange-rechnet werden

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