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« Previous Page Table of Contents Next Page »Weiterbildungsordnung Ärztekammer Nordrhein 41
terbildungsstätte gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1, davon können bis zu
- 12 Monate während der Facharztweiterbildung abgeleistet werden
- 18 Monate im ambulanten Bereich abgeleistet werden
Weiterbildungsinhalt:
Erwerb von Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten in - der Vorbeugung, invasiven und nicht invasiven Erkennung, konservativen und medikamentösen Behandlung, Nachsor-ge und Rehabilitation von angeborenen und erworbenen Erkrankungen des Herzens und des Kreislaufs einschließ-lich des Perikards, der großen Gefäße und der Gefäße des kleinen Kreislaufs bei Kindern und Jugendlichen von Beginn bis zum Abschluss ihrer somatischen Entwicklung - der Erkennung und Behandlung von Herzrhythmusstörun-gen einschließlich Mitwirkung bei invasiven elektrophysio-logischen Untersuchungen und interventionellen, ablativen Behandlungen
- der medikamentösen und apparativen antiarrhythmischen Therapie einschließlich Defbrillation - der Schrittmachertherapie und -nachsorge
- der Indikationsstellung und Mitwirkung bei Katheterinter-ventionen wie Atrioseptostomien, Dilatationen von Klap-pen und Gefäßen, Verschluss des Ductus arteriosus und anderer Gefäße, Septumdefekte
- der Durchleuchtung, Aufnahmetechnik und Beurteilung von Röntgenbefunden bei Angiokardiographien und Koronaran-giographien
- der interdisziplinären Indikationsstellung zu nuklearme-dizinischen Untersuchungen sowie chirurgischen Behand-lungsverfahren
- der Indikationsstellung und Möglichkeiten zu operativen Eingrifen und ihren kurz- und langfristigen Auswirkungen - der intensivmedizinischen Basisversorgung
Defnierte Untersuchungs- und Behandlungsverfahren: - Ergometrie einschließlich Spiro-Ergometrie
- Echokardiographie einschließlich Stressechokardiographie, Echo-Kontrastuntersuchung und fetale Echokardiographie - transoesophageale Echokardiographie
- Doppler-/Duplex-Untersuchungen des Herzens und der gro-ßen Gefäße
- Rechtsherzkatheteruntersuchungen einschließlich Belas-tung und der dazugehörigen Rechtsherz-Angiokardiogra-phien
- Linksherzkatheteruntersuchungen einschließlich der dazu-gehörigen Linksherz-Angiokardiographien und Koronaran-giographien - Langzeit-EKG
- Langzeit-Blutdruckmessungen
Schwerpunkt Neonatologie (Neonatologe/Neonatologin)
Weiterbildungsziel:
Ziel der Weiterbildung ist aufauend auf der Facharztweiter-bildung die Erlangung der Schwerpunktkompetenz Neonato-logie nach Ableistung der vorgeschriebenen Weiterbildungs-zeiten und Weiterbildungsinhalte.
Weiterbildungszeit:
36 Monate bei einem Weiterbildungsbefugten an einer Wei-
terbildungsstätte gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1, davon können - bis zu 12 Monate während der Facharztweiterbildung abge-leistet werden
- 6 Monate in Anästhesiologie oder Frauenheilkunde und Ge-burtshilfe angerechnet werden
Weiterbildungsinhalt:
Erwerb von Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten in - der Erkennung, Überwachung und Behandlung von Störun-gen und Erkrankungen der postnatalen Adaptation und Un-reife bei Früh- und Neugeborenen
- der Erkennung und Behandlung von Störungen der Kreislau-fumstellung, der Temperaturregulation, der Ausscheidungs-funktion und des Säure-Basen-, Wasser- und Elektrolyt-haushaltes sowie des Bilirubinstofwechsels mit Indikation zur Austauschtransfusion
- den Besonderheiten der medikamentösen Therapie bei Früh- und Neugeborenen
- der Erkennung und Behandlung prä-, peri- und postnataler Infektionen und Stofwechselstörungen des Neugeborenen - der Erkennung und Behandlung der Störungen des Sauer-stofransportes und der Sauerstofaufnahme einschließlich der Frühgeborenen-Retinopathie und des Atemnotsyn-droms
- der enteralen und parenteralen Ernährung von Früh- und Neugeborenen
- der Erstversorgung und Transportbegleitung von schwer-kranken und vital gefährdeten Früh- und Neugeborenen - der Primärversorgung und Reanimation des Früh- und Neu-geborenen
- intensivmedizinischen Messverfahren und Maßnahmen ein-schließlich zentralvenösen Katheterisierungen und Pleura-drainagen
Defnierte Untersuchungs- und Behandlungsverfahren: - Kreißsaalerstversorgung von Früh- und Neugeborenen mit vitaler Bedrohung
- Behandlung von komplizierten neonatologischen Krank-heitsbildern einschließlich untergewichtiger Frühgeborener (< 1.500 g), z. B. Surfactantmangel, Sepsis, nekrotisierende Enterokolitis, intrakranielle Blutung, Hydrops fetalis - entwicklungsneurologische Diagnostik
- diferenzierte Beatmungstechnik und Beatmungsentwöh-nung einschließlich Surfactantbehandlung - Stickoxidtherapie
Schwerpunkt Neuropädiatrie (Neuropädiater/Neuropädiaterin)
Weiterbildungsziel:
Ziel der Weiterbildung ist aufauend auf der Facharztweiter-bildung die Erlangung der Schwerpunktkompetenz Neuropäd-iatrie nach Ableistung der vorgeschriebenen Weiterbildungs-zeiten und Weiterbildungsinhalte.
Weiterbildungszeit:
36 Monate bei einem Weiterbildungsbefugten an einer Wei-terbildungsstätte gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1, davon können - bis zu 12 Monate während der Facharztweiterbildung abge-leistet werden
- 6 Monate in Neurologie angerechnet werden
- bis zu 24 Monate im ambulanten Bereich abgeleistet/ange-rechnet werden
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