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Weiterbildungsordnung Ärztekammer Nordrhein
- 36 Monate in der stationären Basisweiterbildung im Gebiet Innere Medizin und
- 36 Monate Weiterbildung in Pneumologie, davon - 6 Monate internistische Intensivmedizin, die auch wäh-rend der Basisweiterbildung abgeleistet werden können - können bis zu 18 Monate im ambulanten Bereich abge-leistet werden
Werden im Gebiet Innere Medizin 2 Facharztkompetenzen erworben, so beträgt die gesamte Weiterbildungszeit mindes-tens 8 Jahre.
Weiterbildungsinhalt:
Erwerb von Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten in - den Inhalten der Basisweiterbildung
- der Erkennung und Behandlung der Erkrankungen der Lun-ge, der Atemwege, der Pulmonalgefäße, des Mediastinums, der Pleura, der Thoraxwand und Atemmuskulatur sowie der extrapulmonalen Manifestationen pulmonaler Erkrankun-gen
- der Erkennung und Behandlung der akuten und chronischen respiratorischen Insufzienz
- den Krankheiten durch inhalative Traumen und Umwelt-Noxen sowie durch Arbeitsplatzeinfüsse
- den Grundlagen schlafezogener Atmungsstörungen - der Facharztkompetenz bezogenen Zusatz-Weiterbildung Medikamentöse Tumortherapie als integraler Bestandteil der Weiterbildung
- der Indikationsstellung, Durchführung und Überwachung der zytostatischen, immunmodulatorischen, antihormonel-len sowie supportiven Therapie bei soliden Tumorerkran-kungen des Schwerpunkts einschließlich der Beherrschung aufretender Komplikationen
- den heriditären Erkrankungen der Atmungsorgane - den infektiologischen Erkrankungen der Atmungsorgane einschließlich Tuberkulose
- der Erkennung und Behandlung gebietsbezogener allergi-scher Erkrankungen
- der interdisziplinären Indikationsstellung zu chirurgischen, strahlentherapeutischen und nuklearmedizinischen Be-handlungsverfahren
- Tabakentwöhnung und nichtmedikamentösen Therapie-maßnahmen wie Patientenschulung und medizinischer Trainingstherapie
- der intensivmedizinischen Basisversorgung
Defnierte Untersuchungs- und Behandlungsverfahren: - sonographische Diagnostik von Lunge, Pleura und Thorax wandstrukturen, des rechten Herzens und des Lungen-kreislaufes sowie transoesophageale Untersuchungen des Mediastinums und transbronchiale Untersuchungen der Lunge
- fexible Bronchoskopie einschließlich bronchoalveolärer Lavage sowie sämtliche Biopsietechniken
- Pleuradrainage und Pleurodese sowie Durchführung von perthorakalen Punktionen von Lunge oder pulmonalen Raumforderungen
- Mitwirkung bei Thorakoskopien und bei Bronchoskopienmit starrem Instrumentarium bei interventionellen Verfahren - Funktionsuntersuchungen der Atmungsorgane, wie - Ganzkörperplethysmographien - Bestimmungen des CO-Transfer-Faktors
- Untersuchungen von Atempump-Funktion und Atemme-chanik
- Unspezifsche Hyperreagibilitätstestung der unteren Atemwege
- Blutgase und Säure-Basen-Haushalt im arteriellen Blut - Belastungsuntersuchungen einschließlich Spiro-Ergometrie - unspezifsche und allergenvermittelte Provokations- und Karenztests einschließlich epikutaner, kutaner, intrakuta-ner und inhalativer Tests einschließlich Erstellung eines Therapieplanes - Hyposensibilisierung
- Mitwirkung bei Untersuchungen des Lungenkreislaufs ein-schließlich Rechtsherzkatheter - Inhalationstherapie
- Sauerstofangzeittherapie und Beatmungstherapie ein-schließlich der Heimbeatmung
- zytostatische, immunmodulatorische, antihormonelle so-wie supportive Therapiezyklen bei soliden Tumorerkran-kungen der Facharztkompetenz einschließlich der Beherr-schung aufretender Komplikationen
- Chemotherapiezyklen einschließlich nachfolgender Über-wachung
13.9 Facharzt/Fachärztin fr Innere Medizin und Rheu-matologie
(Rheumatologe / Rheumatologin)
Weiterbildungsziel:
Ziel der Weiterbildung ist die Erlangung der Facharztkompe-tenz Innere Medizin und Rheumatologie nach Ableistung der vorgeschriebenen Weiterbildungszeiten und Weiterbildungs-inhalte einschließlich der Inhalte der Basisweiterbildung.
Weiterbildungszeit:
72 Monate bei einem Weiterbildungsbefugten an einer Wei-terbildungsstätte gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1, davon
- 36 Monate in der stationären Basisweiterbildung im Gebiet Innere Medizin und
- 36 Monate Weiterbildung in Rheumatologie, davon - 6 Monate internistische Intensivmedizin, die auch wäh-rend der Basisweiterbildung abgeleistet werden können - können bis zu 18 Monate im ambulanten Bereich abge-leistet werden
Werden im Gebiet Innere Medizin 2 Facharztkompetenzen erworben, so beträgt die gesamte Weiterbildungszeit mindes-tens 8 Jahre.
Weiterbildungsinhalt:
Erwerb von Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten in - den Inhalten der Basisweiterbildung
- der Erkennung und konservativen Behandlung der rheu-matischen Erkrankungen und Osteopathien sowie insbe-sondere der immunsuppressiven und -modulatorischen medikamentösen Therapie entzündlich-rheumatischer Sys-temerkrankungen wie den Kollagenosen, den Vaskulitiden, den entzündlichen Muskelerkrankungen, den chronischen Arthritiden und Spondyloarthropathien und der speziellen Schmerztherapie rheumatischer Erkrankungen
- der Verordnung und Funktionsüberprüfung von Orthesen und Hilfsmitteln bei rheumatischen Erkrankungen - der Indikationsstellung radiologischer Untersuchungen und Einordnung der Befunde in das Krankheitsbild
- der Indikationsstellung, Methodik, Durchführung und Ein-ordnung der Laboruntersuchungen von immunologischen Parametern in das Krankheitsbild
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