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Weiterbildungsordnung Ärztekammer Nordrhein

- dem Lipid- und Eiweißstofwechsel und der Enzymologie einschließlich der Methoden der Strukturauflärung - den biochemischen Funktionen der Gewebe und Organe so-wie der Mechanismen des Zell- und Organstofwechsels - den Grundlagen der biochemischen Genetik und der Immu-nochemie

- der Biochemie der Ernährung, des Säuren-Basen- sowie Wasser- und Elektrolythaushaltes

- der Labororganisation und dem Laborbetrieb

7. Gebiet Chirurgie

Defnition:

Das Gebiet Chirurgie umfasst die Vorbeugung, Erkennung, konservative und operative Behandlung, Nachsorge und Re-habilitation von chirurgischen Erkrankungen, Verletzungen und Verletzungsfolgen sowie angeborenen und erworbenen Formveränderungen und Fehlbildungen der Gefäße, der inne-ren Organe einschließlich des Herzens, der Stütz- und Bewe-gungsorgane und der onkologischen Wiederherstellungs- und Transplantationschirurgie.

Weiterbildungsziel:

Ziel der Weiterbildung im Gebiet Chirurgie ist die Erlangung von Facharztkompetenzen 7.1 bis 7.8 nach Ableistung der vor-geschriebenen Weiterbildungszeiten und Weiterbildungsin-halte.

Basisweiterbildung fr die Facharztkompetenzen 7.1 bis 7.8

Weiterbildungszeit:

24 Monate Basisweiterbildung bei einem Weiterbildungsbe-fugten an einer Weiterbildungsstätte gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1, davon

- 6 Monate Notfallaufnahme

- 6 Monate Intensivmedizin in der Chirurgie oder in einem anderen Gebiet, die auch während der spezialisierten Fach-arztweiterbildung abgeleistet werden können - 12 Monate Chirurgie, davon können

- 6 Monate im ambulanten Bereich abgeleistet werden

Weiterbildungsinhalt:

Erwerb von Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten in - Erkennung, Klassifzierung, Behandlung und Nachsorge chi-rurgischer Erkrankungen und Verletzungen

- der Indikationsstellung zur konservativen und operativen Behandlung chirurgischer Erkrankungen und Verletzungen - der Risikoeinschätzung, der Auflärung und der Dokumen-tation

- den Prinzipien der perioperativen Diagnostik und Behand-lung

- operativen Eingrifen und Operationsschritten

- der Wundversorgung, Wundbehandlung und Verbandslehre - den Grundlagen der gebietsbezogenen Tumortherapie - der Erkennung und Behandlung von Infektionen einschließ-lich epidemiologischer Grundlagen, den Hygienemaßnah-men

- der Indikationsstellung, sachgerechten Probengewinnung und -behandlung für Laboruntersuchungen und Einordnung der Ergebnisse in das jeweilige Krankheitsbild

- Analgesierungs- und Sedierungsmaßnahmen einschließlich der Behandlung akuter Schmerzzustände

- der Betreuung palliativmedizinisch zu versorgender Patien-ten

- der gebietsbezogenen Arzneimitteltherapie

- der Erkennung und Behandlung akuter Notfälle einschließ-lich lebensrettender Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Vitalfunktionen und Wiederbelebung einschließlich der Grundlagen der Beatmungstechnik und intensivmedizini-scher Basismaßnahmen

- der Indikationsstellung und Überwachung physikalischer Therapiemaßnahmen

- der medikamentösen Thromboseprophylaxen

Defnierte Untersuchungs- und Behandlungsverfahren: - Ultraschalluntersuchungen bei chirurgischen Erkrankungen und Verletzungen

- Punktions- und Katheterisierungstechniken einschließlich Legen von Drainagen und zentralvenösen Zugängen sowie der Gewinnung von Untersuchungsmaterial

- Infusions-, Transfusions- und Blutersatztherapie, enterale und parenterale Ernährung einschließlich Sondentechnik - Lokal- und Regionalanästhesien

- Eingrife aus dem Bereich der ambulanten Chirurgie - Erste Assistenzen bei Operationen und angeleitete Operati-onen

7.1 Facharzt/Fachärztin fr Allgemeinchirurgie

(Allgemeinchirurg/Allgemeinchirurgin)

Weiterbildungsziel:

Ziel der Weiterbildung ist aufauend auf der Basisweiterbil-dung die Erlangung der Facharztkompetenz Allgemeinchirur-gie nach Ableistung der vorgeschriebenen Weiterbildungszei-ten und Weiterbildungsinhalte.

Weiterbildungszeit:

24 Monate Basisweiterbildung im Gebiet Chirurgie und 48 Monate bei einem Weiterbildungsbefugten an einer Wei-terbildungsstätte gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1, davon

- 24 Monate in Allgemeinchirurgie und/oder anderen Fach-arztweiterbildungen des Gebietes Chirurgie, davon können bis zu

- 12 Monate in Anästhesiologie, Anatomie, Frauenheilkun-de und Geburtshilfe, Hals-Nasen-Ohrenheilkunde, Innere Medizin und Gastroenterologie, Mund-Kiefer-Gesichts­ chirurgie, Neurochirurgie, Pathologie und/oder Urologie abgeleistet/angerechnet werden

- 12 Monate im ambulanten Bereich abgeleistet werden - 12 Monate in Orthopädie und Unfallchirurgie - 12 Monate in Viszeralchirurgie

Werden im Gebiet Chirurgie 2 Facharztkompetenzen erwor-ben, so beträgt die gesamte Weiterbildungszeit mindestens 9 Jahre.

Weiterbildungsinhalt:

Erwerb von Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten in - der operativen und nicht operativen Grund- und Notfall-versorgung bei gefäß-, thorax-, unfall- und visceralchirur-gischen einschließlich der koloproktologischen Erkrankun-gen, Verletzungen, Fehlbildungen und Infektionen - der Indikationsstellung zur operativen und konservativen Behandlung einschließlich der Risikoeinschätzung und pro-gnostischen Beurteilung

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