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Weiterbildungsordnung Ärztekammer Nordrhein   21

- endoskopischen, laparoskopischen (minimal-invasiven) Operationsverfahren

- instrumentellen und funktionellen Untersuchungsmethoden - der Erhebung einer intraoperativen radiologischen Befund-kontrolle unter Berücksichtigung des Strahlenschutzes

Defnierte Untersuchungs- und Behandlungsverfahren: - Ultraschalluntersuchungen des Abdomens, Retroperito-neums, der Urogenitalorgane

- große Wundversorgung bei Weichteilverletzungen - Deckung von Haut- und Weichteildefekten

- Verbände, z. B. Kompressions-, Stütz-, Schienen- und fxie-rende Verbände

- Repositionen von Frakturen und Luxationen

- operative Eingrife an Kopf/Hals und Brustwand einschließ-lichThorakotomienundThoraxdrainagenundanBauchwand und Bauchhöhle, Stütz- und Bewegungssystem, Gefäß- und Nervensystem einschließlich Resektionen, Übernähungen, Exstirpationen und Exzisionen mittels konventioneller, en-doskopischer und interventioneller Techniken, z. B. Lymph-knotenexstirpation, Port-Implantation, Entfernung von Weichteilgeschwülsten, Schilddrüsen-Resektion, explora-tive Laparotomie, Thorakotomie, Thoraxdrainage, Magen-, Dünndarm- und Dickdarm- Resektion, Notversorgung von Leber- und Milzverletzungen, Cholecystektomie, Append-ektomie, Anus praeter-Anlage, Herniotomien, Hämorrho-idektomie, periproktitische Abzessspaltung, Fistel- und Fissur- Versorgung , Osteosynthesen, Implantatentfernung, Exostosenabtragung, Amputationen, Varizenoperationen, Thrombektomie, Embolektomie, Tracheotomie - Mitwirkung bei Eingrifen höherer Schwierigkeitsgrade

7.2 Facharzt/Fachärztin fr Gefäßchirurgie

(Gefäßchirurg/Gefäßchirurgin)

Weiterbildungsziel:

Ziel der Weiterbildung ist aufauend auf der Basisweiterbil-dung die Erlangung der Facharztkompetenz Gefäßchirurgie nach Ableistung der vorgeschriebenen Weiterbildungszeiten und Weiterbildungsinhalte.

Weiterbildungszeit:

24 Monate Basisweiterbildung im Gebiet Chirurgie und 48 Monate Weiterbildung zum Facharzt für Gefäßchirurgie bei einem Weiterbildungsbefugten an einer Weiterbildungsstätte gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1, davon können

- bis zu 12 Monate in einer der anderen Facharztweiterbil-dungen des Gebietes Chirurgie oder

- 6 Monate in Anästhesiologie, Innere Medizin und Angiolo-gie oder Radiologie angerechnet werden

- 12 Monate im ambulanten Bereich abgeleistet/angerechnet werden

Werden im Gebiet Chirurgie 2 Facharztkompetenzen erwor-ben, so beträgt die gesamte Weiterbildungszeit mindestens 9 Jahre.

Weiterbildungsinhalt:

Erwerb von Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten in - der Vorbeugung, Erkennung und Nachbehandlung von Er-krankungen, Verletzungen, Infektionen und Fehlbildungen

des Gefäßsystems einschließlich der Rehabilitation - der Indikationsstellung zur operativen, interventionellen und konservativen Behandlung einschließlich der Risiko-einschätzung und prognostischen Beurteilung

- der operativen Behandlung einschließlich hyperämisieren-der, resezierender und rekonstruktiver Eingrife und konser-vativen Maßnahmen am Gefäßsystem

- instrumentellen Untersuchungsverfahren einschließlich der Durchblutungsmessung und Erhebung eines angiologischen Befundes zur Operationsvorbereitung und -nachsorge - der Erhebung einer intraoperativen radiologischen Befund-kontrolle unter Berücksichtigung des Strahlenschutzes

Defnierte Untersuchungs- und Behandlungsverfahren: - intraoperative angiographische Untersuchungen - Doppler-/Duplex-Untersuchungen der - Extremitäten versorgenden Gefäße, - abdominellen und retroperitonealen Gefäße, - extrakraniellen hinzuführenden Gefäße - hämodynamische Untersuchungen an Venen - rekonstruktive Operationen - an supraaortalen Arterien,

- an aortalen, iliakalen, viszeralen und thorakalen Gefäßen, - im femoro-poplitealen, brachialen und cruro-pedalen Ab-schnitt

- endovaskuläre Eingrife

- Anlage von Dialyse-Shunts, Port-Implantation - Operationen am Venensystem

- Grenzzonenamputationen, Ulkusversorgungen

7.3 Facharzt/Fachärztin fr Herzchirurgie

(Herzchirurg/Herzchirurgin)

Weiterbildungsziel:

Ziel der Weiterbildung ist aufauend auf der Basisweiterbil-dung die Erlangung der Facharztkompetenz Herzchirurgie nach Ableistung der vorgeschriebenen Weiterbildungszeiten und Weiterbildungsinhalte.

Weiterbildungszeit:

24 Monate Basisweiterbildung im Gebiet Chirurgie und 48 Monate Weiterbildung zum Facharzt für Herzchirurgie bei einem Weiterbildungsbefugten an einer Weiterbildungsstätte gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1, davon können bis zu

- 12 Monate in einer der anderen Facharztweiterbildungen des Gebietes Chirurgie, in Innere Medizin und Kardiologie und/oder Kinder- und Jugendmedizin/Kinder-Kardiologie angerechnet werden,

- die auch im ambulanten Bereich abgeleistet werden können

Werden im Gebiet Chirurgie 2 Facharztkompetenzen erwor-ben, so beträgt die gesamte Weiterbildungszeit mindestens 9 Jahre.

Weiterbildungsinhalt:

Erwerb von Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten in - der Vorbeugung, Erkennung, operativen und postoperativen Behandlung und Rehabilitation von Erkrankungen, Verlet-zungen und Verletzungsfolgen, Fehlbildungen des Herzens, der herznahen Gefäße sowie des Mediastinums und der Lunge im Zusammenhang mit herzchirurgischen Eingrifen - Maßnahmen der Nachsorge nach operativer Behandlung einschließlich Immunsuppression und Organabstoßungs-

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