This is a SEO version of e-paper-wbo2012. Click here to view full version
« Previous Page Table of Contents Next Page »Weiterbildungsordnung Ärztekammer Nordrhein 21
- endoskopischen, laparoskopischen (minimal-invasiven) Operationsverfahren
- instrumentellen und funktionellen Untersuchungsmethoden - der Erhebung einer intraoperativen radiologischen Befund-kontrolle unter Berücksichtigung des Strahlenschutzes
Defnierte Untersuchungs- und Behandlungsverfahren: - Ultraschalluntersuchungen des Abdomens, Retroperito-neums, der Urogenitalorgane
- große Wundversorgung bei Weichteilverletzungen - Deckung von Haut- und Weichteildefekten
- Verbände, z. B. Kompressions-, Stütz-, Schienen- und fxie-rende Verbände
- Repositionen von Frakturen und Luxationen
- operative Eingrife an Kopf/Hals und Brustwand einschließ-lichThorakotomienundThoraxdrainagenundanBauchwand und Bauchhöhle, Stütz- und Bewegungssystem, Gefäß- und Nervensystem einschließlich Resektionen, Übernähungen, Exstirpationen und Exzisionen mittels konventioneller, en-doskopischer und interventioneller Techniken, z. B. Lymph-knotenexstirpation, Port-Implantation, Entfernung von Weichteilgeschwülsten, Schilddrüsen-Resektion, explora-tive Laparotomie, Thorakotomie, Thoraxdrainage, Magen-, Dünndarm- und Dickdarm- Resektion, Notversorgung von Leber- und Milzverletzungen, Cholecystektomie, Append-ektomie, Anus praeter-Anlage, Herniotomien, Hämorrho-idektomie, periproktitische Abzessspaltung, Fistel- und Fissur- Versorgung , Osteosynthesen, Implantatentfernung, Exostosenabtragung, Amputationen, Varizenoperationen, Thrombektomie, Embolektomie, Tracheotomie - Mitwirkung bei Eingrifen höherer Schwierigkeitsgrade
7.2 Facharzt/Fachärztin fr Gefäßchirurgie
(Gefäßchirurg/Gefäßchirurgin)
Weiterbildungsziel:
Ziel der Weiterbildung ist aufauend auf der Basisweiterbil-dung die Erlangung der Facharztkompetenz Gefäßchirurgie nach Ableistung der vorgeschriebenen Weiterbildungszeiten und Weiterbildungsinhalte.
Weiterbildungszeit:
24 Monate Basisweiterbildung im Gebiet Chirurgie und 48 Monate Weiterbildung zum Facharzt für Gefäßchirurgie bei einem Weiterbildungsbefugten an einer Weiterbildungsstätte gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1, davon können
- bis zu 12 Monate in einer der anderen Facharztweiterbil-dungen des Gebietes Chirurgie oder
- 6 Monate in Anästhesiologie, Innere Medizin und Angiolo-gie oder Radiologie angerechnet werden
- 12 Monate im ambulanten Bereich abgeleistet/angerechnet werden
Werden im Gebiet Chirurgie 2 Facharztkompetenzen erwor-ben, so beträgt die gesamte Weiterbildungszeit mindestens 9 Jahre.
Weiterbildungsinhalt:
Erwerb von Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten in - der Vorbeugung, Erkennung und Nachbehandlung von Er-krankungen, Verletzungen, Infektionen und Fehlbildungen
des Gefäßsystems einschließlich der Rehabilitation - der Indikationsstellung zur operativen, interventionellen und konservativen Behandlung einschließlich der Risiko-einschätzung und prognostischen Beurteilung
- der operativen Behandlung einschließlich hyperämisieren-der, resezierender und rekonstruktiver Eingrife und konser-vativen Maßnahmen am Gefäßsystem
- instrumentellen Untersuchungsverfahren einschließlich der Durchblutungsmessung und Erhebung eines angiologischen Befundes zur Operationsvorbereitung und -nachsorge - der Erhebung einer intraoperativen radiologischen Befund-kontrolle unter Berücksichtigung des Strahlenschutzes
Defnierte Untersuchungs- und Behandlungsverfahren: - intraoperative angiographische Untersuchungen - Doppler-/Duplex-Untersuchungen der - Extremitäten versorgenden Gefäße, - abdominellen und retroperitonealen Gefäße, - extrakraniellen hinzuführenden Gefäße - hämodynamische Untersuchungen an Venen - rekonstruktive Operationen - an supraaortalen Arterien,
- an aortalen, iliakalen, viszeralen und thorakalen Gefäßen, - im femoro-poplitealen, brachialen und cruro-pedalen Ab-schnitt
- endovaskuläre Eingrife
- Anlage von Dialyse-Shunts, Port-Implantation - Operationen am Venensystem
- Grenzzonenamputationen, Ulkusversorgungen
7.3 Facharzt/Fachärztin fr Herzchirurgie
(Herzchirurg/Herzchirurgin)
Weiterbildungsziel:
Ziel der Weiterbildung ist aufauend auf der Basisweiterbil-dung die Erlangung der Facharztkompetenz Herzchirurgie nach Ableistung der vorgeschriebenen Weiterbildungszeiten und Weiterbildungsinhalte.
Weiterbildungszeit:
24 Monate Basisweiterbildung im Gebiet Chirurgie und 48 Monate Weiterbildung zum Facharzt für Herzchirurgie bei einem Weiterbildungsbefugten an einer Weiterbildungsstätte gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1, davon können bis zu
- 12 Monate in einer der anderen Facharztweiterbildungen des Gebietes Chirurgie, in Innere Medizin und Kardiologie und/oder Kinder- und Jugendmedizin/Kinder-Kardiologie angerechnet werden,
- die auch im ambulanten Bereich abgeleistet werden können
Werden im Gebiet Chirurgie 2 Facharztkompetenzen erwor-ben, so beträgt die gesamte Weiterbildungszeit mindestens 9 Jahre.
Weiterbildungsinhalt:
Erwerb von Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten in - der Vorbeugung, Erkennung, operativen und postoperativen Behandlung und Rehabilitation von Erkrankungen, Verlet-zungen und Verletzungsfolgen, Fehlbildungen des Herzens, der herznahen Gefäße sowie des Mediastinums und der Lunge im Zusammenhang mit herzchirurgischen Eingrifen - Maßnahmen der Nachsorge nach operativer Behandlung einschließlich Immunsuppression und Organabstoßungs-
This is a SEO version of e-paper-wbo2012. Click here to view full version
« Previous Page Table of Contents Next Page »