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« Previous Page Table of Contents Next Page »Weiterbildungsordnung Ärztekammer Nordrhein 83
Erkennung, Behandlung, Nachbehandlung und Rehabilitation von Erkrankungen, Verletzungen, Infektionen, Fehlbildungen innerer Organe, insbesondere der gastroenterologischen und endokrinen Organe.
Weiterbildungsziel:
Ziel der Zusatz-Weiterbildung ist die Erlangung der fachlichen Kompetenz in spezieller Viszeralchirurgie nach Ableistung der vorgeschriebenen Weiterbildungszeit und Weiterbildungsin-halte.
Voraussetzung zum Erwerb der Bezeichnung: Facharzt für Viszeralchirurgie
Weiterbildungszeit:
36 Monate bei einem Weiterbildungsbefugten für Spezielle Viszeralchirurgie gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 , davon können bis zu
- 12 Monate während der Facharztweiterbildung bei einem Weiterbildungsbefugten für Spezielle Viszeralchirurgie ge-mäß § 5 Abs. 1 Satz 2 abgeleistet werden
Weiterbildungsinhalt:
Erwerb von Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten in - der Erkennung und nicht operativen sowie operativen Be-handlung einschließlich der postoperativen Überwachung von komplexeren Erkrankungen, Verletzungen, Infektionen, Fehlbildungen innerer Organe, insbesondere der gastroen-terologischen und endokrinen Organe
- der Indikationsstellung zur operativen und konservativen Behandlung einschließlich der Risikoeinschätzung und pro-gnostischer Beurteilung
- der Durchführung von Operationen höherer Schwierigkeits-grade einschließlich endoskopischer, laparoskopischer und minimal-invasiver Operationsverfahren
- der Erhebung dazu erforderlicher intraoperativer radio logischer Befunde unter Berücksichtigung des Strahlen-schutzes
- der Mitwirkung bei interdisziplinären interventionellen Ver-fahren wie radiologisch und radiologisch-endoskopischen Verfahren sowie von endosonographischen Untersuchun-gen des Gastrointestinaltraktes
- der interdisziplinären Indikationsstellung zu gastroente-rologischen, onkologischen, strahlentherapeutischen und nuklearmedizinischen Behandlungsverfahren
- speziellen instrumentellen und funktionellen Untersu-chungsmethoden einschließlich ultraschallgesteuerter dia-gnostischer und therapeutischer Eingrife
- Durchführung und Befundung von Koloskopien und Ösopha-go-Gastro-Duodenoskopien
Übergangsbestimmungen:
Kammerangehörige, die die Facharztbezeichnung Viszeralchi-rurgie vor Inkraftreten dieser Weiterbildungsordnung erwor-ben haben, sind berechtigt, auch die Zusatz-Weiterbildung Spezielle Viszeralchirurgie zu führen.
45. Sportmedizin
Defnition:
Die Zusatz-Weiterbildung Sportmedizin umfasst in Ergän-zung zu einer Facharztkompetenz die Vorbeugung, Erken-
nung, Behandlung und Rehabilitation von Sportschäden und Sportverletzungen sowie die Untersuchung des Einfusses von Bewegung, Bewegungsmangel, Training und Sport auf den ge-sunden und kranken Menschen.
Weiterbildungsziel:
Ziel der Zusatz-Weiterbildung ist die Erlangung der fachlichen Kompetenz in Sportmedizin nach Ableistung der vorgeschrie-benen Weiterbildungszeit und Weiterbildungsinhalte sowie des Weiterbildungskurses.
Voraussetzung zum Erwerb der Bezeichnung:
Facharztanerkennung in einem Gebiet der unmittelbaren Pa-tientenversorgung
Weiterbildungszeit:
- 12 Monate bei einem Weiterbildungsbefugten für Sportme-dizin gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 in einer sportmedizinischen Einrichtung
oder anteilig ersetzbar durch
- 240 Stunden Kurs-Weiterbildung gemäß § 4 Abs. 8 in Sport-medizin
- 120 Stunden sportärztliche Tätigkeit in einem Sportverein oder einer anderen vergleichbaren Einrichtung innerhalb von 12 Monaten
Weiterbildungsinhalt:
Erwerb von Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten in - sportmedizinischen Untersuchungs- und Behandlungsme-thoden
- den allgemeinen und sportmedizinisch relevanten Grundla-gen des Sports
- den physiologischen und ernährungsphysiologischen Grundlagen der Sportmedizin
- den sportmedizinischen Aspekten der einzelnen Sportarten einschließlich geschlechtsspezifscher Besonderheiten - den sportmedizinischen Aspekten des Breiten- und Freizeit-sports, des Leistungs- und Hochleistungssports, des Behin-derten- und Alterssports
- den psychologischen Problemen des Sportes
- der gebietsbezogenen Arzneimitteltherapie einschließlich der Doping-Problematik
- der sportmedizinischen Prävention und Rehabilitation - der sportlichen Belastbarkeit im Kindes- und Jugendalter - den gesundheitlichen Belastungen des Haltungs- und Bewe-gungsapparates beim Sport - der Sportpädagogik
46. Suchtmedizinische Grundversorgung
Die Inhalte der Zusatz-Weiterbildung Suchtmedizinische Grundversorgung sind integraler Bestandteil der Weiterbil-dungen zum Facharzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie sowie zum Facharzt für Psychiatrie und Psy-chotherapie.
Defnition:
Die Zusatz-Weiterbildung Suchtmedizinische Grundversor-gung umfasst in Ergänzung zu einer Facharztkompetenz die Vorbeugung, Erkennung, Behandlung und Rehabilitation von Krankheitsbildern im Zusammenhang mit dem schädlichen
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