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Weiterbildungsordnung Ärztekammer Nordrhein   77

Weiterbildungsinhalt:

Erwerb von Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten in - den konstruktiven, rekonstruktiven und ästhetisch-plas-tisch-chirurgischen Operationen zur Korrektur von Fehl-bildungen und Fehlformen, zur Versorgung frischer Ver-letzungen und Verletzungsfolgen, zur Rekonstruktion nach Tumoroperationen einschließlich mikrochirurgischer Tech-niken sowie Nah- und Fernlappenplastiken mit und ohne Gefäßanschluss und freie Haut- und Gewebetransplantati-onen in der Kopf- und Hals-Region

- der Lokal- und Regionalanästhesie in der Kopf-Hals-Region - der Nachbehandlung nach operativen Eingrifen und alternativ:

- operative Eingrife in der Hals-Nasen-Ohrenheilkunde, z. B. Rhinoplastik, Otoplastik, bei Fehlbildungen der Nase, der Ohrmuschel, des Gesichts und der Haut, bei Verletzun-gen und Entzündungen sowie deren Folgen einschließlich Rekonstruktion von Nasennebenhöhlen, Lappenplastiken unterschiedlicher Schwierigkeitsgrade, Entnahme von Knorpel- und Knochentransplantaten, ästhetische Gesichts­ chirurgie einschließlich Narbenkorrekturen und Konturver-besserung oder

- operative Eingrife in der Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie, z. B. dentoalveoläre Operationen, Operationen der Fehl-bildungschirurgie bei Gesichtsspalten, bei craniofacialen Anomalien und Dysgnathien, Dysostosen, funktionelle und rekonstruktive Kiefergelenkoperationen, präprothetische Chirurgie mit und ohne enossale Implantate, Wiederher-stellung von Form und Funktionen bei ausgedehnten Tu-morresektionen, ästhetische Gesichtschirurgie einschließ-lich Narbenkorrekturen und Konturverbesserung

34. Proktologie

Defnition:

Die Zusatz-Weiterbildung Proktologie umfasst in Ergänzung zu einer Facharztkompetenz die Vorbeugung, Erkennung, Behandlung und Rehabilitation von Erkrankungen, Verletzun-gen, Formveränderungen und funktionellen Störungen des Mastdarms, des Afers, des Kontinenzorgans, der Beckenbo-denmuskulatur, von Analekzemen, anorektalen Geschlechts-krankheiten und analen Dermatosen.

Weiterbildungsziel:

Ziel der Zusatz-Weiterbildung ist die Erlangung der fachlichen Kompetenz in Proktologie nach Ableistung der vorgeschriebe-nen Weiterbildungszeit und Weiterbildungsinhalte.

Voraussetzung zum Erwerb der Bezeichnung:

Facharztanerkennung für Allgemeinchirurgie, Allgemein-medizin, Kinderchirurgie, Viszeralchirurgie, Haut- und Ge-schlechtskrankheiten, Frauenheilkunde und Geburtshilfe, Innere Medizin, Innere Medizin und Gastroenterologie oder Urologie

Weiterbildungszeit:

12 Monate bei einem Weiterbildungsbefugten für Proktologie gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2, davon können

- 6 Monate während der Facharztweiterbildung in Allgemein-chirurgie, Allgemeinmedizin, Kinderchirurgie, Viszeralchi­ rurgie, Haut- und Geschlechtskrankheiten, Frauenheilkunde

und Geburtshilfe, Innere Medizin, Innere Medizin und Gas-troenterologie oder Urologie bei einem Weiterbildungsbe-fugten für Proktologie gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 abgeleistet werden

Weiterbildungsinhalt:

Erwerb von Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten in - den konservativen und operativen Behandlungsmethoden der Proktologie, einschließlich

- der konservativen Fissurbehandlung und der Mitwirkung bei operativer Fissurbehandlung

- Exzision von kleineren peri- und intraanalen Geschwülsten wie Thrombosen, Marisken und hypertrophen Analpapillen - Behandlung von Hämorrhoidalleiden, z. B. Verödung, Gum-mibandligaturen

- Aufsuchen und Sondierung von Analfsteln und Krypten ein-schließlich Fadendrainagen

- Mitwirkung bei der operativen Therapie eines Sinus piloni-dalis, der Acne inversa und eines Analabszesses - der digitalen Austastung und Befundung

- der Diferentialdiagnostik des Analekzems einschließlich Diagnostik und Therapie der anorektalen Geschlechtskrank-heiten und analer Dermatosen

- der Versorgung und Beratung von Stomaträgern - der Nachsorge bei malignen Tumoren - der Spekulumuntersuchung des Analkanals - Proktoskopien - Rektoskopien

- funktions- und morphologische Diagnostik der analen Schließmuskulatur, z. B. Manometrie, Endosonographie - der Lokal- oder Regionalanästhesie

35. Psychoanalyse

Defnition:

Die Zusatz-Weiterbildung Psychoanalyse umfasst in Ergän-zung zu einer Facharztkompetenz die Erkennung und psy-choanalytische Behandlung von Krankheiten und Störungen, denen unbewusste seelische Konfikte zugrunde liegen ein-schließlich der Anwendung in der Prävention und Rehabili-tation sowie zum Verständnis unbewusster Prozesse in der Arzt-Patienten-Beziehung.

Weiterbildungsziel:

Ziel der Zusatz-Weiterbildung ist die Erlangung der fachli-chen Kompetenz in Psychoanalyse nach Ableistung der vor-geschriebenen Weiterbildungszeit und Weiterbildungsinhalte sowie der Weiterbildungskurse.

Voraussetzung zum Erwerb der Bezeichnung:

Facharztanerkennung in einem Gebiet der unmittelbaren Pa-tientenversorgung

Weiterbildungszeit:

Die Weiterbildungszeit ist unter den Weiterbildungsinhalten aufgeführt. Die Weiterbildung fndet unter Anleitung eines Weiterbildungsbefugten für Psychoanalyse gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 statt.

Weiterbildungsinhalt:

Die Weiterbildung erfolgt kontinuierlich und besteht aus den drei aufeinander bezogenen Teilen Lehranalyse, Vermittlung

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