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Weiterbildungsordnung Ärztekammer Nordrhein

Facharzt/Fachärztin fr Radiologie (Radiologe/Radiologin)

Weiterbildungsziel:

Ziel der Weiterbildung im Gebiet Radiologie ist die Erlangung der Facharztkompetenz nach Ableistung der vorgeschriebe-nen Weiterbildungszeit und Weiterbildungsinhalte.

Weiterbildungszeit:

60 Monate bei einem Weiterbildungsbefugten an einer Wei-terbildungsstätte gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1, davon können bis zu

- 12 Monate in den Gebieten der unmittelbaren Patientenver-sorgung und/oder in Nuklearmedizin angerechnet werden - 12 Monate in den Schwerpunktweiterbildungen des Gebie-tes angerechnet werden

Weiterbildungsinhalt:

Erwerb von Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten in - der Indikation der mit ionisierenden Strahlen und kernphy-sikalischen Verfahren zu untersuchenden Erkrankungen - den radiologischen Untersuchungsverfahren mit ionisieren-den Strahlen einschließlich ihrer Befundung

- der Magnetresonanzverfahren und Spektroskopie ein-schließlich ihrer Befundung

- der Sonographie einschließlich ihrer Befundung

- den interventionell-radiologischen Verfahren auch in inter-disziplinärer Zusammenarbeit

- Analgesierungs- und Sedierungsmaßnahmen einschließlich der Behandlung akuter Schmerzzustände

- der Erkennung und Behandlung akuter Notfälle einschließ-lich lebensrettender Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Vitalfunktionen und Wiederbelebung

- den Grundlagen der Strahlenbiologie und Strahlenphysik bei Anwendung ionisierender Strahlen am Menschen - den physikalischen Grundlagen der Magnetresonanzverfah-ren und Biophysik einschließlich den Grundlagen der Pa-tientenüberwachung sowie der Sicherheitsmaßnahmen für Patienten und Personal

- den Grundlagen des Strahlenschutzes beim Patienten und Personal einschließlich der Personalüberwachung sowie des baulichen und apparativen Strahlenschutzes - der Gerätekunde

Defnierte Untersuchungs- und Behandlungsverfahren: - Ultraschalluntersuchungen, einschließlich Doppler-/Du-plex-Untersuchungen, an allen Organen und Organsyste-men

- radiologische Diagnostik einschließlich Computertomogra-phie, z. B. an

- Skelett und Gelenken

- Schädel einschließlich Spezialaufnahmen, Rückenmark und Nerven

- Thorax und Thoraxorganen - Abdomen und Abdominalorganen - Urogenitaltrakt - der Mamma

- Gefäßen (Arterio-, Phlebo- und Lymphographien) - Magnetresonanztomographien, z. B. an Hirn, Rückenmark, Nerven, Skelett, Gelenken, Weichteilen einschließlich der Mamma, Thorax, Abdomen, Becken, Gefäßen

- interventionelle und minimal-invasive radiologische Ver-fahren, davon

- Gefäßpunktionen, -zugänge und -katheterisierungen

- rekanalisierende Verfahren, z. B. PTA, Lyse, Fragmentati-on, Stent

- perkutane Einbringung von Implantaten

- gefäßverschließende Verfahren, z. B. Embolisation, Skle-rosierung

- Punktionsverfahren zur Gewinnung von Gewebe und Flüs-sigkeiten sowie Drainagen von pathologischen Flüssigkeits-ansammlungen

- perkutane Therapie bei Schmerzzuständen und Tumoren sowie ablative und gewebestabilisierende Verfahren

Übergangsbestimmung:

Kammerangehörige, die die Facharztbezeichnung Diagnosti-sche Radiologie oder Radiologische Diagnostik besitzen, sind berechtigt, stattdessen die Facharztbezeichnung Radiologie zu führen.

Schwerpunkt Kinderradiologie (Kinderradiologe/Kinderradiologin)

Weiterbildungsziel:

Ziel der Weiterbildung ist aufauend auf der Facharztweiter-bildung die Erlangung der Schwerpunktkompetenz Kinder-radiologie nach Ableistung der vorgeschriebenen Weiterbil-dungszeiten und Weiterbildungsinhalte.

Weiterbildungszeit:

36 Monate bei einem Weiterbildungsbefugten an einer Wei-terbildungsstätte gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1, davon können bis zu

- 12 Monate in der stationären Patientenversorgung in Kin-derchirurgie und/oder Kinder- und Jugendmedizin ange-rechnet werden

- 12 Monate während der Facharztweiterbildung abgeleistet werden

Weiterbildungsinhalt:

Erwerb von Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten in - der radiologischen Diagnostik bei Kindern unter besonderer Berücksichtigung der Strahlenschutzmaßnahmen - den Besonderheiten in der Indikationsstellung und Anwen-dung ionisierender Strahlen und kernphysikalischer Verfah-ren im Kindesalter einschließlich der Strahlenbiologie und der Strahlenphysik

Defnierte Untersuchungs- und Behandlungsverfahren: - Ultraschalluntersuchungen einschließlich Doppler-/Duplex-Untersuchungen an den Organen und Organsystemen beim Kind

- radiologische Diagnostik einschließlich Computertomogra-phie beim Kind, davon - am wachsenden Skelett

- am Schädel einschließlich Teilaufnahmen

- an der Wirbelsäule, am Becken, an den Extremitäten - an Thorax und Thoraxorganen

- am Abdomen einschließlich Magen-Darm-Trakt - am Urogenitaltrakt

- Magnetresonanztomographien und Spektroskopie beim Kind, z. B. an Hirn, Rückenmark, Skelett, Gelenken, Weich-teilen, Thorax, Abdomen, Becken, Gefäßen

- Mitwirkung bei interventionellen und minimal-invasiven ra-diologischen Verfahren beim Kind

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