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« Previous Page Table of Contents Next Page »Weiterbildungsordnung Ärztekammer Nordrhein 43
Strukturierte Weiterbildung im allgemeinen Psychiatrie-Teil
(Die strukturierten Weiterbildungsinhalte werden kontinuier-lich an einer anerkannten Weiterbildungseinrichtung oder im Weiterbildungsverbund erworben.)
- Behandlung psychischer Krankheiten und Störungen mit der Defnition von Behandlungszielen, der Indikationsstel-lung für verschiedene Behandlungsverfahren einschließlich Anwendungstechnik und Erfolgskontrolle sowie der Festle-gung eines Behandlungsplanes, dabei sind insbesondere somato-, sozio- und psychotherapeutische Verfahren unter Einbeziehung der Bezugspersonen zu berücksichtigen - sozialpsychiatrische Behandlung und Rehabilitation unter Berücksichtigung extramuraler, komplementärer Versor-gungsstrukturen, der Kooperation mit Jugendhilfe, Sozial-hilfe und Schule
- Diagnostik und Therapie bei geistiger Behinderung - 60 supervidierte und dokumentierte Erstuntersuchungen unter Berücksichtigung biologisch-somatischer, psycho-logischer, psychodynamischer und sozialpsychiatrischer Gesichtspunkte und unter Beachtung einer diagnostischen Klassifkation und der Einbeziehung symptomatischer Er-scheinungsformen sowie familiärer, epidemiologischer, schichtenspezifscher und transkultureller Gesichtspunkte - 10 Stunden Seminar zur standardisierten Diagnostik - Methodik der psychologischen Testverfahren und der Beur-teilung psychologischer und psychopathologischer Befund-erhebung in der Entwicklungs- , Leistungs- und Persönlich-keitsdiagnostik (Durchführung von je 10 Testen)
- Methodik neuropsychologischer Verfahren einschließlich Fremd- und Selbstbeurteilungsskalen
- 40 Stunden Fallseminar über Kontraindikation und Indi-kation medikamentöser Behandlungen und anderer so-matischer Therapieverfahren in Wechselwirkung mit der Psycho- und Soziotherapie einschließlich praktischer An-wendungen
- Gutachten zu Fragestellungen aus den Bereichen der Straf-, Zivil-, Sozial- und freiwilligen Gerichtsbarkeit, insbesonde-re nach dem Jugendhilferecht, Sozialhilferecht, Familien-recht und Strafrecht
- Durchführung der Befundung und Dokumentation von 20 abgeschlossenen Therapien unter kontinuierlicher Super-vision einschließlich des störungsspezifschen psychothe-rapeutischen Anteils der Behandlung und sozialpsychia-trischer Behandlungsformen bei komplexen psychischen Störungsbildern
- Durchführung von Befundung und Dokumentation von 20 abgeschlossenen Therapien in der Gruppe unter kontinu-ierlicher Supervision und unter Berücksichtigung störungs-spezifscher Anteile bei komplexen psychischen Störungs-bildern
Strukturierte Weiterbildung im speziellen Psychotherapie-Teil
(Die Psychotherapie-Weiterbildungsinhalte werden kontinu-ierlich an einer anerkannten Weiterbildungseinrichtung oder im Weiterbildungsverbund erworben.)
- 100 Stunden Seminarweiterbildung, Kurse, Praktika und Fallseminare über theoretische Grundlagen der Psychothe-rapie, insbesondere allgemeine spezielle Neurosenlehre, Entwicklungspsychologie und Entwicklungspsychopatholo-gie sowie der Theorie und Methodik der Verhaltensthera-pie, Theorie und Therapie in der Psychosomatik
- Kenntnisse in Therapien unter Einschluss der Bezugsperso-
nen, davon 5 Doppelstunden Familientherapie, 10 Behand-lungsstunden Krisenintervention unter Supervision und 8 Behandlungsstunden supportive Psychotherapie unter Su-pervision
- 16 Doppelstunden autogenes Training oder progressive Muskelentspannung oder Hypnose
- 10 Stunden Seminar und 6 Behandlungen unter Supervisi-on in Kriseninterventionen, supportive Verfahren und Bera-tung
- 10 Stunden Seminar in psychiatrisch-psychotherapeuti-scher Konsil- und Liaisonarbeit unter Supervision - 240 Therapiestunden mit Supervision nach jeder 4. Stun-de entweder in Verhaltenstherapie oder tiefenpsycholo-gisch fundierter Psychotherapie bzw. in wissenschaflich anerkannten Psychotherapieverfahren und Methoden im gesamten Bereich psychischer Erkrankungen einschließlich Suchterkrankungen, bei denen die Psychotherapie im Vor-dergrund des Behandlungsspektrums steht - 35 Doppel-Stunden Balintgruppenarbeit
Selbsterfahrung
- 150 Stunden Einzel- oder Gruppenselbsterfahrung entwe-der in Verhaltenstherapie oder tiefenpsychologisch fun-dierter Psychotherapie bzw. in einem wissenschaflich an-erkannten Verfahren.
Die Selbsterfahrung muss im gleichen Verfahren erfolgen, in welchem auch die 240 Psychotherapiestunden geleistet werden.
16. Gebiet Laboratoriumsmedizin
Defnition:
Das Gebiet Laboratoriumsmedizin umfasst die Beratung und Unterstützung der in der Vorsorge und Krankenbehandlung Tä-tigen bei der Vorbeugung, Erkennung und Risikoabschätzung von Krankheiten und ihren Ursachen, bei der Überwachung des Krankheitsverlaufes sowie bei der Prognoseabschätzung und Bewertung therapeutischer Maßnahmen durch die An-wendung morphologischer, chemischer, physikalischer, im-munologischer, biochemischer, immunchemischer, molekular-biologischer und mikrobiologischer Untersuchungsverfahren von Körpersäfen, ihrer morphologischen Bestandteile sowie Ausscheidungs- und Sekretionsprodukten, einschließlich der dazu erforderlichen Funktionsprüfungen sowie der Erstellung des daraus resultierenden ärztlichen Befundes.
Facharzt/Fachärztin fr Laboratoriumsmedizin (Laborarzt/Laborärztin)
Weiterbildungsziel:
Ziel der Weiterbildung im Gebiet Laboratoriumsmedizin ist die Erlangung der Facharztkompetenz nach Ableistung der vorgeschriebenen Weiterbildungszeiten und Weiterbildungs-inhalte.
Weiterbildungszeit:
60 Monate bei einem Weiterbildungsbefugten an einer Wei-terbildungsstätte gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1, davon
- 12 Monate in der stationären Patientenversorgung im Ge-biet Innere Medizin und/oder Kinder- und Jugendmedizin - 6 Monate in einem mikrobiologischen Labor
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