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Weiterbildungsordnung Ärztekammer Nordrhein

- numerischen und strukturellen Chromosomenaberratio-nen

- molekulargenetischen Befunden

- genetische Beratungen einschließlich Erhebung der Famili-enanamnese in drei Generationen und Erstellung einer epi-kritischen Beurteilung bei verschiedenen Krankheitsbildern - prä- und postnatale Chromosomenanalysen

- Methoden der molekularen Zytogenetik einschließlich chro-mosomaler insitu-Hybridisierung, Kultivierungs- und Prä-parationsschritten an - Interphasekernen - Metaphasechromosomen

- prä- und postnatale molekulargenetische Analysen

12. Gebiet Hygiene und Umweltmedizin

Defnition:

Das Gebiet Hygiene und Umweltmedizin umfasst die Erken-nung, Erfassung, Bewertung sowie Vermeidung schädlicher exogener Faktoren, welche die Gesundheit des Einzelnen oder der Bevölkerung beeinfussen sowie die Entwicklung von Grundsätzen für den Gesundheitsschutz und den gesund-heitsbezogenen Umweltschutz. Das Gebiet umfasst auch die Unterstützung und Beratung von Ärzten und Institutionen ins-besondere in der Krankenhaus- und Praxishygiene sowie der Umwelthygiene und -medizin, der Individualhygiene sowie im gesundheitlichen Verbraucherschutz.

Facharzt/Fachärztin fr Hygiene und Umweltmedizin (Hygieniker und Umweltmediziner/Hygienikerin und Umwelt-medizinerin)

Weiterbildungsziel:

Ziel der Weiterbildung ist die Erlangung der Facharztkompe-tenz Hygiene und Umweltmedizin nach Ableistung der vorge-schriebenen Weiterbildungszeit und Weiterbildungsinhalte.

Weiterbildungszeit:

60 Monate bei einem Weiterbildungsbefugten an einer Wei-terbildungsstätte gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1, davon

- 12 Monate in der stationären Patientenversorgung anderer Gebiete

- können bis zu 12 Monate im Gebiet Pharmakologie und/ oder in Arbeitsmedizin, Mikrobiologie, Virologie und Infek-tionsepidemiologie und/oder Öfentliches Gesundheitswe-sen angerechnet werden

Weiterbildungsinhalt:

Erwerb von Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten in - der Krankenhaushygiene, insbesondere

- Erkennung und Analyse nosokomialer Infektionen - Erarbeitung von Strategien zur Vermeidung nosokomialer Infektionen

- Infektionsverhütung, -erkennung und -bekämpfung - Überwachung der Reinigung, Desinfektion, Sterilisation, Ver- und Entsorgung

- Auswertung epidemiologischer Erhebungen

- der Hygiene und Infektionsprävention in medizinischen und öfentlichen Einrichtungen

- Ortsbegehungen und Risikoanalyse und deren Bewertung unter Gesichtspunkten der Hygiene

- der Mitwirkung bei Planung, Baumaßnahmen und Betrieb von Krankenhäusern und anderen Einrichtungen des Ge-sundheitswesens

- der Erstellung von Hygienekonzepten auch unter Einbezie-hung des Wohnumfeldes

- der Vorbeugung und Epidemiologie von infektiösen und nicht infektiösen Krankheiten einschließlich des individu-ellen und allgemeinen Seuchenschutzes

- der Risikobeurteilung der Beeinfussung des Menschen durch Umweltfaktoren und Schadstofe auch unter Einbe-ziehung des Wohnumfeldes

- der klinischen Umweltmedizin einschließlich Biomonito-ring

- der Umweltanalytik und Umwelttoxikologie

- der Hygiene von Lebensmitteln sowie Gebrauchs- und Be-darfsgegenständen und technischer Systeme - dem gesundheitlichen Verbraucherschutz - den Grundlagen der Reisemedizin

Defnierte Untersuchungs- und Behandlungsverfahren: - Analysen von Roh-, Trink-, Mineral-, Brauch-, Bade- und Abwässern, Boden- und Abfallproben einschließlich hygie-nisch-medizinischer Bewertung

- Untersuchungen für die Bau- und Siedlungshygiene ein-schließlich der Lärmbeeinfussung und der Lufqualität - Untersuchung von Lebensmitteln einschließlich der Anla-gen zur Lebensmittel- und Speiseherstellung

13. Gebiet Innere Medizin

Defnition:

Das Gebiet Innere Medizin umfasst die Vorbeugung, (Früh-) Erkennung, konservative und interventionelle Behandlung sowie Rehabilitation und Nachsorge der Gesundheitsstörun-gen und Erkrankungen der Atmungsorgane, des Herzens und Kreislaufs, der Verdauungsorgane, der Nieren und ableiten-den Harnwege, des Blutes und der blutbildenden Organe, des Gefäßsystems, des Stofwechsels und der inneren Sekretion, des Immunsystems, des Stütz- und Bindegewebes, der Infek-tionskrankheiten und Vergifungen sowie der soliden Tumo-re und der hämatologischen Neoplasien. Das Gebiet umfasst auch die Gesundheitsförderung und die Betreuung unter Be-rücksichtigung der somatischen, psychischen und sozialen Wechselwirkungen und die interdisziplinäre Koordination der an der gesundheitlichen Betreuung beteiligten Personen und Institutionen.

Weiterbildungsziel:

Ziel der Weiterbildung im Gebiet Innere Medizin ist die Erlan-gung von Facharztkompetenzen 13.1 bis 13.9 nach Ableistung der vorgeschriebenen Weiterbildungszeiten und Weiterbil-dungsinhalte.

Basisweiterbildung fr die Facharztkompetenzen 13.1 bis 13.9

Weiterbildungszeit:

36 Monate in der stationären Basisweiterbildung im Gebiet Innere Medizin bei einem Weiterbildungsbefugten an einer Weiterbildungsstätte gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1

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